vierte coronawelle
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Söder spricht sich für partielle Impfpflicht aus

Wis­sen­schaft­le­r:in­nen und eine Mehrheit der Bevölkerung unterstützen eine Impfpflicht für bestimmte Berufe. Andere Politiker:innen lehnen diese ab. Rechtlich wäre es möglich

Die Zahl der freien Intensivbetten wird in Bayern immer knapper, deshalb gilt dort ab Donnerstag wieder der Katastrophenfall Foto: Frank Hörmann/Sven Simon/imago

Von Christian Rath

Wir brauchen eine partielle Impfpflicht, insbesondere für bestimmte Berufsgruppen“, forderte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch. „Das ist dringend notwendig, mindestens in sensiblen Bereichen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.“ Auch die nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina forderte an diesem Mittwoch eine „Impfpflicht für Multiplikatorengruppen“. Gemeint sind insbesondere Pflegekräfte und Leh­re­r:in­nen Eine schnelle Umsetzung der Forderung ist aber nicht zu erwarten. Die Politik ist überwiegend zurückhaltend – obwohl eine Corona-Impfpflicht rechtlich durchaus möglich wäre.

Die Diskussion über eine Impfpflicht kommt immer wieder auf. Angesichts der enorm steigenden Fallzahlen und der teilweise bereits überlasteten Intensivstationen hat sich auch die Stimmung in der Bevölkerung gedreht. Laut einer vom TV-Sender RTL veröffentlichten Forsa-Umfrage waren 53 Prozent der Bun­des­bür­ge­r:in­nen für eine allgemeine Corona-Impfpflicht. Im August waren es nur 33 Prozent. Sogar 74 Prozent der Befragten befürworten inzwischen eine Impfpflicht für Pflegekräfte, Kita-Personal und Lehrer:innen.

Die Impfpflicht könnte mit dem Schutz der Bevölkerung begründet werden

In der Politik wird eine solche Pflicht aber weiterhin mit großer Mehrheit abgelehnt. Als der Stuttgarter Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) vorige Woche eine Impfpflicht für Pflegekräfte forderte, stellten sich seine Kol­le­g:in­nen bei der Gesundheitsministerkonferenz fast einhellig dagegen. Das Argument: Man wolle die Spannungen in der Bevölkerung nicht vertiefen. Außerdem sei nichts gewonnen, wenn ungeimpfte Pflegekräfte dann den Job aufgeben, statt sich impfen zu lassen. Aus diesen Gründen hat auch die kommende Ampelkoalition keine Impfpflicht in ihren aktuellen Gesetzentwurf zum Infektionsschutzgesetz aufgenommen.

Der neue NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) verwies am Mittwoch auf die bisherigen Zusagen der Politik, es werde in Deutschland keine Impfpflicht geben. Man dürfe jetzt „nicht wortbrüchig“ werden. Als Biontech vor einem Jahr seinen Impfstoff vorstellte, fiel die Zusage noch leicht. Damals wurde vermutet, dass „Herden­im­mu­ni­tät“ eintritt, wenn 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung geimpft sind. Diese Impfquote schien durch freiwillige Impfungen leicht erreichbar.

Boostern Die Ampelkoalition will flächendeckend Auffrischungsimpfungen anbieten. Vor allem Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen sollen rasch geimpft werden. In Berlin, wo noch immer zwei Impfzentren operieren, sind bereits 19,6 Prozent der über 60-Jährigen zum dritten Mal geimpft. In anderen Bundesländern sieht es schlechter aus. In Brandenburg sind nur 5,3 Prozent der über 60-Jährigen dreifach geschützt.

Geschwindigkeit Viele Gemeinden sind offenbar mit dem sprunghaften Andrang überfordert. Unter anderem in Bielefeld, Chemnitz und Schwerin bildeten sich Mitte der Woche lange Warteschlangen vor den Impfstationen. In Hamburg berichteten Leser der Morgenpost, dass ihnen teils erst Termine im Januar angeboten wurden.

2G Trotz steigender Fallzahlen hat bisher nur Sachsen eine vollständig verpflichtende 2G-Regel eingeführt. Das heißt: Nur Geimpfte und Genesene erhalten Zugang zur Innengastronomie sowie zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen. In vielen weiteren Bundesländern können Gastronomen und Veranstalter aber selbst Ungeimpfte ausschließen. Allerdings greifen auch in anderen Bundesländern künftig 2G-Regeln, wenn die Fallzahlen weiter steigen. So gilt in Bayern ab Donnerstag wieder der Katastrophenfall.

Debatte Der SPD-Politiker Karl Lauterbach fordert deutschlandweite 2G-Regeln als einzige Alternative zu einem Lockdown. Auch von den Grünen ist der Wunsch nach einer Ausweitung von 2G zu hören. Allerdings lehnt die FDP sowohl im Bund als auch in den einzelnen Landesverbänden derartige Einschränkungen für Ungeimpfte ab. (wim)

Dann aber kam im Frühjahr die deutlich ansteckendere Delta-Variante und die Schwelle für die Herdenimmunität liegt nun bei 85 Prozent. Ein so hoher Anteil der Bevölkerung muss also geimpft oder genesen sein. Das scheint kaum noch machbar, zumal neue Umfragen zeigen, wie gefestigt die ablehnende Haltung vieler Impf­geg­ne­r:in­nen ist, die in der Impfung mehr Risiken als Nutzen sehen. Rechtlich wäre eine Impfpflicht aber durchaus möglich. Der Bundestag geht selbst davon aus, schließlich hat auch er eine seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht eingeführt. Sie gilt für alle Kita- und Schulkinder. Außerdem müssen Personen, die in Schulen, Kitas, Krankenhäusern, Arztpraxen und Flüchtlingsheimen arbeiten, eine Masernimpfung nachweisen. Wegen Corona wurde die Übergangsfrist für Beschäftigte allerdings bis Ende 2021 verlängert. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht abschließend über die von Impf­skep­ti­ke­r:in­nen eingelegten Verfassungsbeschwerden entschieden. Im Mai 2020 lehnten die Karlsruher Richter zwar einen Antrag auf Eilanordnung gegen die Masernimpfpflicht ab. Doch die eigentlich für dieses Jahr erwartete Hauptsache-Entscheidung musste wegen der vielen Corona-Verfahren am Ersten Senat des Gerichts verschoben werden.

Klar ist jedenfalls, dass eine Impfpflicht für alle oder für bestimmte Berufsgruppen nur per Gesetz eingeführt werden könnte, da es sich um einen ­Eingriff in Grundrechte handelt. Dieser könnte mit dem Schutz der Bevölkerung und des Gesundheitssystems gerecht­fertigt werden. Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Impfpflicht wäre dann zu prüfen, ob die Pflicht geeignet, erforderlich und zumutbar ist, die Ziele zu erreichen. Zeitweise wurde argumentiert, eine Impfpflicht sei so lange nicht erforderlich (und damit unzulässig), wie die Herdenimmunität auch durch Appelle und Anreize erreicht werden kann. Doch angesichts der unter 70 Prozent stagnierenden Impfquote dürfte dieses Argument nun nicht mehr ziehen. Spannend könnte allenfalls die Prüfung der Zumut­barkeit werden. Hier muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, welchen Stellenwert der Glaube an wissenschaftliche Außenseitermeinungen hat. Es ist denkbar, dass die ­Rich­te­r:in­nen eine Ausnahme-­Regelung für hartnäckige Skep­ti­ke­r:in­nen für erforderlich halten.