: Neue Regeln für Kino und Kneipe
Hamburg plant eine 2G-Regel, Niedersachsen nicht
Ungeimpfte könnten in Hamburg bald von manchem Restaurant- oder Konzertbesuch ausgeschlossen sein. Der rot-grüne Senat will Veranstaltern erlauben, nur Geimpfte und Genesene auf Events zu lassen und führt damit eine „2G-Regel“ ein. Soweit gehen die Nachbarn Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht. Dort dürfen nach der 3G-Regel neben Geimpften und Genesenen auch Getestete Zugang zu Innenräumen haben.
Hamburgs Pläne kündigte ein Senatssprecher am Dienstag an. Die Betreiber von Restaurants oder Kinos hätten die Option, künftig Angebote ausschließlich für Geimpfte und Genesene zu machen. Im Gegenzug würde dann eine Reihe von Beschränkungen entfallen, etwa was die Zahl der Gäste betrifft. Die Details würden kommende Woche beschlossen.
Der 2G-Plan löste eine „hitzige Debatte“ aus, schrieb das Hamburger Abendblatt. Unter anderem warnte die Linke, die Politik dürfe nicht die soziale Teilhabe Ungeimpfter drastisch einschränken. Und eine Kiezwirtin klagte: „Damit schiebt der Senat den Mist doch nur uns Gastronomen vor die Tür.“ Sie frage sich, wie sie die Regel Gästen erklären solle, die mit Test vor der Tür stünden.
In Schleswig-Holstein gilt ab Montag, dass vorerst nur noch Geimpfte, Genesene und negativ Getestete Zugang zu Gaststätten und anderen Innenräumen haben. Damit setzte die dortige Landesregierung den jüngsten Bund-Länder-Beschluss zu Corona um. Besagte Regel gilt auch für Feste, Friseur- und Kosmetiksalons, Freizeit- und Kultureinrichtungen außer Bibliotheken, Fitnessstudios, Schwimmbädern und Sporthallen.
Auch Niedersachsen plant eine neue Verordnung. Der Entwurf dafür enthält ein Stufensystem, dass nicht mehr allein die Infektionszahlen, sondern auch die „Hospitalisierung“ und die Belegung der Intensivbetten einbezieht. Überschreiten an fünf Tagen zwei der drei Indikatoren gewisse Schwellenwerte, sollen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt vom übernächsten Tag an Warnstufen gelten. Auch diese Verordnung sieht eine „3G-Regel“ für den Zugang zu Innenräumen vor. Kaija Kutter
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