Nur Ablehnung für Jarasch-Projekt

Jenseits der Grünen dominiert Kritik am Mietenschutzschirm. Die Linke irritiert vor allem Jaraschs Auslegung des Volksentscheids

Protest mit Trompete bei einer der zahlreichen Demos gegen Zwangsräumungen und Verdrängung Foto: M. Golejewski/Adora Press

Von Stefan Alberti

Für die einen zu wenig, für die anderen zu viel: Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch steht mit ihrem am Mittwoch vorgestellten „Mietenschutzschirm“ weithin allein da. Lob kommt bloß von der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – aber nur, weil Jarasch ankündigte, beim Enteignungsvolksentscheid am 26. September „Ja“ anzukreuzen. Der Wohnungsverband BBU sieht zwar ein Gesprächsangebot vor. „Aber es ist schade, dass dieses Angebot mit einer Drohung verbunden ist“, sagte BBU-Sprecher David Eberhart der taz.

Jarasch hatte am Mittwoch Wohnungseigentümer aufgefordert, sich als Vermieter dem Gemeinwohl zu verpflichten und dafür eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, etwa fünf Jahre auf Mieterhöhungen zu verzichten. Ziel ist, dass so 50 Prozent aller Mietwohnungen entweder in Landeshand sind oder als gemeinwohlorientiert gelten. Klappt das nicht, will Jarasch als Regierungschefin zu Enteignungen greifen, die die Grünen „ultima ratio“, ein letztes Mittel, nennen.

Wenn ihr Mietenschutzschirm steht, gibt es laut Jarasch keine Enteignungen, auch wenn der Volksentscheid erfolgreich ist. Nach dem Verständnis der Grünen-Spitzenkandidatin ergebe sich daraus keine Pflicht zu einem Gesetz, sondern bloß der Appell: „Handle und ergreife die geeigneten Maßnahmen!“

Dem aber widersprach für die Enteignungsinitiative Rouzbeh Taheri. „Wenn wir Erfolg haben, wird es ein Vergesellschaftungsgesetz geben“, sagte er der taz. Im Grundgesetz Artikel 15, auf den sich der Abstimmungstext für den 26. September bezieht, stehe nämlich nur eine Maßnahme: Vergesellschaftung.

So sieht das auch Michael Efler vom Koalitionspartner Linkspartei, lange Vorsitzender des Vereins Mehr Demokratie. „Die Grünen offenbaren gerade ein merkwürdiges Verständnis von direkter Demokratie“, twitterte er. Nicht für einen „unverbindlichen Mietenschutzschirm“ hätten beim Volksbegehren Hunderttausende Menschen unterschrieben, „sondern für Vergesellschaftung“.

„Ein merkwürdiges Verständnis von direkter Demokratie“

Michael Efler, Linkspartei

Die SPD als dritter Koalitionspartner sieht Halbherzigkeit. Es reiche nicht, wenn Jarasch sich nun persönlich auf eine Ja-Stimme festlegte – „sie müsste dann auch sagen, wie die Grünen insgesamt dazu stehen“, sagte SPD-Bauexpertin Iris Spranger der taz. Für sie passt es nicht zusammen, beim Volksentscheid mit Ja zu stimmen und zugleich mit dem Mietenschutzschirm – aus Sprangers Sicht wie die SPD – alle Akteure der Wohnungswirtschaft an einen Tisch holen zu wollen.

Jarasch hatte am Mittwoch gesagt, man überlasse es den Parteimitgliedern, sich zu entscheiden. So soll es auch nach ihrer persönlichen Festlegung bleiben. Linkspartei und SPD hingegen haben sich längst positioniert: Die eine für, die andere gegen Enteignung.

CDU und FDP hatten sich noch weit klarer als die SPD gegen Enteignungen ausgesprochen und bekräftigten das nun. CDU-Generalsekretär Stefan Evers bezeichnete die Grünen als „sozialistische Partei mit Biosiegel“. Christian Gräff, Bauexperte der CDU-Fraktion, warf ihnen vor, für das Wohnungsproblem mitverantwortlich zu sein. „Wenn Frau Jarasch meint, knapp zwei Monate vor der Wahl Mieter mit einem Schutzschirm auch vor den Folgen ihrer falschen Wohnungspolitik schützen zu müssen, erscheint das absurd“, sagte er. Der FDP-Abgeordnete Stefan Förster meinte, mit einem „Mietenschutzschirm“ werde man das Ziel von jährlich über 20.000 neuen Wohnungen nicht erreichen – er fordert stattdessen eine „mietensenkende Neubau-Offensive“.