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Deltavariante bedroht Reisepläne

Die Angst geht um, dass gefährlichere Coronavarianten zunehmend ins Land geschleppt werden. Die Einreisekontrollen auch aus Risikogebieten seien viel zu lasch, kritisieren Politiker

Trotz Corona, den Badespaß lassen sich die Urlauber wie hier auf Lampedusa nicht nehmen Foto: Guglielmo Mangiapane/reuters

Von Pascal Beucker

Die Ausbreitung der Deltavariante in Europa sorgt für Alarmstimmung in der deutschen Politik. Nachdem in den ersten fünf Bundesländern die Schulferien begonnen haben, wächst die Sorge, dass die besonders ansteckende Coronavirusmutation zu einer vierten Infektionswelle in der Bundesrepublik führen könnte.

„Die Deltavariante zu ignorieren wäre ein schwerer Fehler“, warnte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder am Montag in München. „Wir dürfen auf keinen Fall den Kopf in den Sand stecken und denken, es zieht an uns vorüber.“ Deshalb solle der Bund „jetzt noch einmal deutlich eine Ferienplanung vorlegen, insbesondere was Urlaubsrückkehrer angeht“. Mehrere seiner Amts­kolle­g:in­nen forderten eine Verschärfung der Reiserückkehrregeln. „Urlaub im Ausland ist etwas sehr Sensibles“, sagte Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU). „Flieger, die aus diesen Region kommen, müssen kontrolliert werden und das mit einer hohen Präzision“, forderte er gegenüber dem Portal Sächsische.de. Bisher gibt es nur Stichproben.

Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) kritisierte die bisherigen Regelungen als „an mehreren Stellen zu lax“. Seines Erachtens sollten alle nicht geimpften Rück­keh­re­r:in­nen aus Risikogebieten und Hochinzidenzgebieten grundsätzlich in Quarantäne gehen, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test aufgehoben werden könne, sagte Tschentscher in der Welt. Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) plädierte für eine zweifache Testpflicht für alle Rückkehrenden, die nicht vollständig geimpft sind.

Am Montag berieten Bund und Länder über mögliche Regelungsänderungen für die Urlaubszeit ohne sich auf schärfere Maßnahmen zu einigen. Bislang hatte die Bundesregierung wiederholt weiterreichende Verschärfungen der Einreisebestimmungen abgelehnt.

Während hierzulande die Infektionen zurückgehen, verzeichnen weltweit viele andere Staaten steigende Zahlen. Hier nur ein kleiner Ausschnitt:

Südafrika: 15.000 neue Corona-Infektionen wurden am Sonntag registriert. Die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus wurden verschärft. Verboten wurde der Verkauf von Alkohol, das nächtliche Ausgeh­verbot verlängert. Auch Simbabwe, Namibia und Mosambik kämpfen mit zunehmenden Infektionen.

Israel: Steigende Infektionszahlen meldet auch Israel, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau. Bedrohlich ist, dass sich auch viele bereits Geimpfte infizieren. Seit Kurzem besteht deshalb wieder eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, außer zu Hause.

Australien: In mehreren Regionen wurden strikte Beschränkungen eingeführt. In Sydney besteht seit Samstag ein kompletter Lockdown. (ap, afp)

Das gilt insbesondere für Forderungen nach Grenzkontrollen, wie sie im vergangenen Jahr vorübergehend eingeführt worden waren. Grenzkontrollen seien „etwas sehr Hartes“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Montag vor der Deutsch-Französischen Parlamentarierversammlung. Sie sei der Meinung, „dass sich so etwas nicht wiederholen sollte“.

Auch der für den Grenzschutz zuständige Innenminister Horst Seehofer (CSU) sieht „momentan keine Veranlassung für stationäre Grenzkontrollen“, wie ein Sprecher sagte. Das Gesundheitsministerium erklärte ebenfalls, es sei „zurzeit keine Änderung der Einreiseverordnung“ geplant. Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte jedoch die Forderung der Bundesregierung nach EU-weit einheitlichen Regeln im Umgang mit Virusvariantengebieten.

Für die Bundesregierung gibt es drei Kategorien, in die sie von der Coronapandemie besonders betroffene Staaten einteilt. Da sind erstens die Virusvariantengebiete, von denen aufgrund der dortigen Verbreitung einer gefährlicher erscheinenden Virusmutation wie der Deltavariante ein erhöhtes Risiko ausgeht. Zweitens sind da die Hochinzidenzgebiete, die wegen besonders hoher Ansteckungszahlen als gefährlich gelten. Schließlich gibt es die einfachen Risikogebiete, bei denen es sich um Länder oder Regionen handelt, in denen es mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Ein­woh­ne­r:in­nen in den letzten sieben Tagen gab.

Aktuell werden 16 Staaten von der Bundesregierung als Virusvariantengebiete eingestuft. Darunter befindet sich seit diesem Dienstag auch das EU-Land Portugal. Außerdem stehen mit Großbritannien und der Russischen Föderation zwei Staaten auf der Liste, in denen sich Austragungsorte der gerade stattfindenden Fußball-Europameisterschaft befinden. Als Hochinzidenzgebiete gelten derzeit 24 Staaten, darunter beliebte Urlaubsziele wie Ägypten, Tunesien oder die Malediven. Sowohl für Virusvarianten- als auch für Hochinzidenzgebiete besteht grundsätzlich eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.

Sowohl für Virus­varianten- als auch für Hochinzidenzgebiete besteht grundsätzlich eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts

Das gilt bis Mittwoch auch noch für jene 82 Länder, die ganz oder in Teilen als einfache Risikogebiete gelistet sind. Ab dem 1. Juli warnt das Außenministerium dann hier nicht mehr, sondern rät nur noch von nicht notwendigen touristischen Reisen ab. Das betrifft beispielsweise Andorra sowie Regionen Frankreichs, Irlands, Schwedens, Spaniens und zwei Überseegebiete der Niederlande.

In allen Fällen gilt für die Einreise in die BRD, dass vor Abflug ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss, wobei ein Antigen-Schnelltest reicht. Für Ankommende aus Hochinzidenz- oder Risikogebieten gilt zudem eine Anmeldepflicht. Und sie müssen eigentlich in eine zehntägige Quarantäne – wobei es diese Pflicht nur pro forma gibt, nicht de facto. Denn um sie aufzuheben reicht die Vorlage dessen, was man ohnehin schon zur Einreise vorlegen muss: Test-, Genesenen- oder Impfnachweis.

Anders sieht das bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet aus. Wer nicht gerade Fußballnationalspieler oder UEFA-Funktionär:in ist, ist verpflichtet, sich in eine vierzehntägige Quarantäne zu begeben, die nicht vorzeitig beendet werden kann. Eine Freitestung ist nicht möglich. Das gilt auch für geimpfte und genesene Personen.

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