Vorwurf der Falschaussage: Anklage gegen Ex-VW-Chef Winterkorn
Der Manager soll früher von Abschalteinrichtungen gewusst haben als im Ausschuss angegeben. Gleichzeitig gibt es eine Einigung in Sachen Schadenersatz.
In seiner Aussage soll Winterkorn fälschlich angegeben haben, erst im September 2015 über solche Abschalteinrichtungen unterrichtet worden zu sein. Der Anklage zufolge soll ihm jedoch bereits „seit Mai 2015 bekannt gewesen sein, dass die Motorsteuerungssoftware bestimmter VW-Kraftfahrzeuge mit einer Softwarefunktion zur Manipulation der Abgaswerte im Testbetrieb ausgestattet worden war“.
Der Dieselskandal bei VW war im September 2015 öffentlich geworden. Der Autobauer räumte damals ein, bei bestimmten Dieselmotoren eine Software verbaut zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Prüfstand senkt, nicht aber im Straßenverkehr. Winterkorn musste dazu 2017 im Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagen. Winterkorn sowie weitere ehemalige oder aktuelle Manager wurden in der Affäre bereits angeklagt oder stehen vor Gericht.
Zudem wurde am Mittwoch bekannt, dass der Aufsichtsrat des Autobauers Volkswagen sich mit Winterkorn auf Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe im Zusammenhang mit dem Dieselskandal geeinigt hat. Wie das VW mitteilte, sieht die bereits am vergangenen Samstag vom Aufsichtsrat gebilligte Vereinbarung zwischen dem Unternehmen und Winterkorn einen Betrag von 11,2 Millionen Euro vor. Eine Einigung über Entschädigungszahlungen gibt es demnach auch mit weiteren früheren Verantwortlichen sowie der Managerhaftpflichtversicherung.
Zahlungen an VW liegen bei rund 288 Millionen Euro
Der Aufsichtsrat stimmte demnach einer Vereinbarung über eine Zahlung von 4,1 Millionen Euro durch den früheren Audi-Chef Rupert Stadler zu. Außerdem gibt es nach Unternehmensangaben eine Einigung mit dem ehemaligen Audi-Manager Stefan Knirsch über eine Zahlung von einer Million Euro und dem früheren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz über 1,5 Millionen Euro. Die Versicherer erbringen demnach zudem 270 Millionen Euro.
Insgesamt summieren sich die Zahlungen an VW damit auf rund 288 Millionen Euro. Die Schadenersatzleistungen gehen zurück auf die im Oktober 2015 durch den Aufsichtsrat eingeleitete Untersuchung der Ursachen und Verantwortlichkeiten für den Dieselskandal.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Nach dem Anschlag in Magdeburg
Rechtsextreme instrumentalisieren Gedenken
Anschlag in Magdeburg
„Eine Schockstarre, die bis jetzt anhält“
Erderwärmung und Donald Trump
Kipppunkt für unseren Klimaschutz
Streit um Russland in der AfD
Chrupalla hat Ärger wegen Anti-Nato-Aussagen
Bundestagswahl am 23. Februar
An der Wählerschaft vorbei
EU-Gipfel zur Ukraine-Frage
Am Horizont droht Trump – und die EU ist leider planlos