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Maskenpflicht wird zum Streitthema

Maskenpflichten sollen überprüft werden, fordert Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Regeln in den Bundesländern sind uneinheitlich

Von Barbara Dribbusch

Die Bestimmungen sind unterschiedlich: In Nordrhein-Westfalen beispielsweise darf man laut Infektionsschutzverordnung mit einer dünnen hellblauen OP-Maske vor Mund und Nase Bahn und Bus benutzen und in Supermärkten einkaufen gehen. In Berlin hingegen muss man im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel eine der dicht schließenden FFP-2-Masken tragen. Auf Einkaufsstraßen darf man sich diese Maske dann vom Kopfe ziehen und durch eine OP-Maske („medizinische Maske“) ersetzen. In Shopping-Malls sind dann wieder FFP-2 Masken vorgeschrieben.

Die unterschiedlichen Verordnungen in den Ländern werden beständig aktualisiert. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat jetzt in der Bild am Sonntag die Länder aufgefordert, die weitere Fortdauer der Maskenpflichten zu überprüfen. Die Länder müssten klären, „ob und wo eine Maskenpflicht noch verhältnismäßig ist, wenn die Inzidenzzahlen niedrig sind und weiter sinken“. Das gelte auch für Schulen, denn „Schülerinnen und Schüler sind von der Maskenpflicht besonders betroffen“.

Die Sieben-Tage-Inzidenz ist auch am Sonntag früh wieder gefallen und lag laut Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bundesweit bei 17,3 (Vorwoche 24,7). Die Gesundheitsämter in Deutschland meldeten dem RKI binnen einem Tag nur noch 1.489 Neuinfektionen.

Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) forderte ein komplettes Ende der Maskenpflicht: „Bei einer klaren Inzidenz unter 35 darf der Staat gar keine Grundrechte pauschal für alle Bürger einschränken.“ „Die allgemeine Maskenpflicht müsste bei strenger Auslegung des Infektionsschutzgesetzes aufgehoben werden, erst recht draußen“, sagte er Bild am Sonntag. Die Landesregierungen müssten jetzt „zügig“ ihre Verordnungen ändern.

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom Januar dieses Jahres sollten grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln und beim Einkaufen sogenannte OP-Masken oder eben FFP-2-Masken getragen werden. Die genauere Umsetzung dieser Regeln obliegt den Bundesländern.

Umstritten ist angesichts der niedrigen Inzidenzen die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen, im Schulunterricht und in Pflegeheimen. In Heimen in Nordrhein-Westfalen bestehe die Maskenpflicht nur noch für „Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind“, sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) laut einer Mitteilung seines Ministeriums. Die Kultusminister der Länder hatten am Donnerstag nicht ausgeschlossen, dass im neuen Schuljahr beim Präsenzunterricht weiterhin Masken getragen werden müssen. In Bayern hatte der Landkreis Rhön-Grabfeld die Maskenpflicht in Grundschulen abschaffen wollen, dies wurde aber von der Regierung Unterfranken untersagt. Befeuert wird die Debatte durch örtlich sehr niedrige Inzidenzen, diese hatten in Rhön-Grabfeld bei 8,8 gelegen.

In der Regel gilt in öffentlichen Räumen die Pflicht zum Maskentragen, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. In Bremen wurde dies bereits gelockert, dort gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum nur noch an Bushalte­stellen. (mit dpa, afp)

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