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Antifaschismus in die Verfassung

Eine fraktionsübergreifende Initiative will Kampf gegen Antisemitismus und Faschismus festschreiben

Mit einem fraktionsübergreifenden Antrag machen sich Bürgerschaftsabgeordnete von CDU, SPD und Grünen für die Verankerung des Kampfes gegen Faschismus und Antisemitismus als Staatsziel in der Hamburger Verfassung stark. Verfasser des Papiers sind neben Initiator André Trepoll, Vizepräsident der Bürgerschaft und früherer CDU-Fraktionschef, die langjährigen Abgeordneten Mathias Petersen von der SPD und Farid Müller von den Grünen.

Laut Antrag soll in der Präambel der Verfassung der Satz eingefügt werden: „Es ist die Pflicht aller staatlichen Gewalt, der Erneuerung oder Verbreitung faschistischen Gedankenguts, der Verherrlichung oder Verklärung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie antisemitischen und extremistischen Bestrebungen gleich welcher Art oder Motivation entgegenzuwirken und die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Freien und Hansestadt Hamburg zu bewahren.“ Außerdem soll der „ehrenamtliche Einsatz für das Gemeinwohl“ noch stärker geschützt und gefördert werden.

Die verheerenden Anschläge von Halle und Hanau hätten deutlich gemacht, „wie allgegenwärtig Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit noch immer in unserer Gesellschaft sind“, sagte Trepoll. In den letzten Jahrzehnten habe nach seinem Eindruck ein Vergessen eingesetzt, sagte der frühere SPD-Landesvorsitzende Petersen der DPA. Die extremistischen Taten der jüngeren Zeit und den im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt gezeigten Antisemitismus fänden „natürlich alle schrecklich, aber nicht ganz schrecklich“. Umso wichtiger sei es, dass in der Präambel stehe, „dass wir das nicht wollen“, sagte Petersen. (dpa)

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