Nazi-Codes auf Nummernschildern: „HH 1933“ in Niedersachsen verboten

Manche Rechtsextreme nutzen ihre Autokennzeichen als Plattform für Kürzel wie „SS“ oder „HJ“. Niedersachsen verbietet nun vier weitere Nazi-Codes.

Zwei Autoschilder, eines mit der Abkürzung "Och" und eines mit der Abkürzung "Nö".

Was auf Autokennzeichen so alles steht: Ochsenfurt trifft Nördlingen Foto: dpa/Tobias Hase

HAMBURG taz | Der niedersächsische Landtag hat am Dienstag über Nummernschilder gestritten. Tatsächlich ging es dabei aber weniger um bedrucktes Blech, als um die rechts­extremistische Bedrohung der Gesellschaft. Denn nach wie vor nutzen Rechtsextreme ihre Autokennzeichen als Plattform für nationalsozialistische Codes.

Kürzel wie „SS“ oder „HJ“ sind an Autos bundesweit schon lange verboten, in Niedersachsen außerdem die Buchstabenfolge „NS“. Die große Koalition hatte nun in einem Antrag das Verbot weiterer Kfz-Zeichen-Kombinationen gefordert, die einen rechtsextremen Bezug aufweisen.

Damit werden in Niedersachsen zukünftig vier Codes mehr verboten, als es bisher der Fall war. Das betrifft mitunter Kennzeichenteile wie „HH 88“, „AH 18“ oder „HH 1933“, die mit Adolf Hitler assoziiert werden und beispielsweise in Hannover momentan im Umlauf sind.

Der Antrag wurde mit großer Zustimmung angenommen. Dunja Kreiser von der SPD sagte, dies diene dazu, Rechtsextremismus keinen Raum zu geben und auch die Kfz-Zulassungsstellen zu sensibilisieren. Es sei auch ein wichtiger Schritt, um Betroffenen von Rechtsextremismus Respekt zu erweisen.

Ausgerechnet Autokennzeichen!

Vor der Abstimmung gab es allerdings auch kritische Stimmen: Marco Genthe von der FDP betonte, wie denkwürdig es sei, sich im Kampf gegen den in Niedersachsen präsenten Rechtsextremismus gerade ausgerechnet auf Autokennzeichen zu fokussieren.

Dennoch sind Autos und ihre Kennzeichen offenbar ein hochemotionales Thema und vielleicht auch gerade darüber ein vielversprechendes Betätigungsfeld für Rechte. Sie hier einzuschränken, kann nicht schaden.

Die etwas sonderbare Brisanz der Kennzeichen-Frage fällt vielleicht am deutlichsten in der neuen Ausnahmeregel auf, die der Antrag ebenfalls mit sich bringt: Wer eine besondere (und nicht unmittelbar faschistische) persönliche Verbundenheit zu einem der verdächtigen Codes nachweisen kann, der oder die darf’s dann halt eben doch benutzen.

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