Einschüchterung von Ausländern: Geiselhaft à la China

Retourkutsche für die Festnahme einer Chinesin in Kanada: In China haben die Prozesse gegen zwei Kanadier wegen angeblicher Spionage begonnen.

Zwei Männer vor einem großen Gebäude und einem Metallzaun

Kanadas Vizebotschafter Jim Nickel (l.) wurde der Zugang zum Gerichtssaal in Peking verweigert Foto: Carlos Garcia Rawlins/reuters

PEKING taz | Trotz der ernsten Lage hat Jim Nickel seinen Sinn für Humor nicht verloren. „Sitzt meine Frisur?“, fragt Kanadas Vizebotschafter lächelnd, als er seine Schiebermütze vom blanken Glatzkopf hebt. Dann jedoch wird seine Miene ernst. Er blickt in Dutzende Fernsehkameras, hinter ihm ragt das Mittlere Volksgericht Nr. 2 in den Pekinger Himmel.

„Trotz internationaler Übereinkommen wurde uns der Zugang zum Gerichtssaal verweigert. Das ist zutiefst beunruhigend. Doch ist es wichtig, dass wir hier sind, um ein Zeichen gegen willkürliche Inhaftierungen zu setzen“, sagt Nickel.

Am Montagmorgen begann in Peking der Prozess gegen den Kanadier Michael Kovrig (49), der wie sein Landsmann Michael Spavor (44) seit über zwei Jahren in einem chinesischen Gefängnis sitzt.

Die Beiden wurden im Dezember 2018 verhaftet, wenige Tage nachdem Meng Wanzhou, die Tochter des Huawei-Gründers Ren Zhengfei, auf Ersuchen der USA im kanadischen Vancouver festgenommen wurde. Washington wirft ihr vor, gegen Iransanktionen verstoßen zu haben.

Angeblicher Zusammenhang

Dass es sich um „Geiseldiplomatie“ handelt, legt selbst die chinesische Regierung nahe. Denn als die Sprecherin des Außenministeriums am Montag über „die zwei Michaels“ sprach, forderte sie zugleich die Freilassung der Huawei-Tochter.

Deshalb geht es um mehr als nur das Schicksal zweier Individuen. Es wird nicht weniger als die Frage verhandelt, wie die internationale Gemeinschaft auf Chinas politisch motivierte Rechtsprechung reagiert. Dabei steht die Angst im Raum, dass künftig auch europäische Staatsbürger willkürlich verhaftet werden könnten, wenn es Peking opportun erscheint.

Entsprechend groß ist das diplomatische Aufgebot, das zum Pekinger Gericht gezogen ist, um öffentlich Unterstützung zu bekunden. Weit über 20 Staaten waren vertreten, darunter wie zu Erwarten der angelsächsische Raum sowie fast alle europäischen Länder westlich des ehemaligen Eisernen Vorhangs. Polen, Ungarn und Serbien blieben fern wie auch Asiens Demokratien Südkorea, Japan und Indien.

Schuldsprüche sind zu erwarten

Dass die zwei Kanadier schuldig gesprochen werden, steht außer Frage. Chinas Gerichte haben eine Verurteilungsquote von über 99 Prozent. Die Mindeststrafe für Spionage ist zehn Jahre Haft.

Niemand kennt die genauen Hintergründe des Falles, da die Behörden kaum Details preisgeben: Dem Ex-Diplomaten Kovrig, der zuletzt für die Brüsseler Denkfabrik International Crisis Group gearbeitet hat, wird vorgeworfen, „geheime Informationen“ aus China gestohlen zu haben. Spavor soll ihm laut Anklage die Informationen zugeliefert haben.

Die Vorwürfe wirken konstruiert: Spavor, der in der nordöstlichen Grenzstadt Dandong eine Agentur für Austauschprojekte mit Nordkorea betrieb und dessen Prozess dort bereits am letzten Freitag begann, verfügte weder über nennenswerte chinesische Sprachkenntnisse noch interessierte ihn das Land.

Sein Freund Jacco Zweetslot, der in seiner Wahlheimat Seoul zu Spenden für Spavor aufruft, sagt: „Der Fall hat viele Leute darin verunsichert, was sie noch öffentlich über China sagen können. Einige Freunde, die aus beruflichen Gründen nach China reisen müssen, bleiben seitdem stumm.“

Gericht will Urteil später verkünden

Vor dem Pekinger Gerichtsgebäude hat sich im Laufe des Vormittags eine Menschentraube aus Schaulustigen gebildet. Sicherheitsbeamte versuchen, mit Passkontrollen und Absperrbändern Journalisten an der Arbeit zu hindern. Ihre Kollegen in Zivil beobachten die Szene im Hintergrund.

Erst um acht Uhr abends, also elf Stunden nach Prozessbeginn, erklärte das Gericht, es werde zu einem späteren Zeitpunkt sein Urteil im Fall Kovrig bekanntgeben „in Übereinstimmung mit dem Gesetz“, wie es in der Stellungnahme heißt.

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