Koblenzer Prozess zu Folter in Syrien: Verbrechen mit System

Die Anklage im „Al Khatib“-Prozess wurde aktualisiert. Sexualisierte Gewalt wird nun auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt.

Ein Foto von einem Mann mit verpixeltem Gesicht

Der Hauptangeklagte Anwar R. im Gerichtssaal Foto: Thomas Lohnes/afp

BERLIN taz | Immer wieder haben die Rechtsanwälte Patrick Kroker und Sebastian Scharmer im „Al Khatib“-Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz ZeugInnen und Sachverständige gefragt: Hat es im Gefängnis sexualisierte Gewalt gegeben? Kennen Sie Berichte darüber? Haben Sie es selbst erlebt? Im November beantragten die beiden Anwälte, die mehrere NebenklägerInnen vertreten, dass auch sexualisierte Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt wird.

Die Bundesanwaltschaft stimmte zu, jetzt hat das Gericht entschieden. Es hat die Anklage für das Verfahren, das am Mittwoch weitergeht, aktualisiert. Damit wird sexualisierte Gewalt als systematisches Verbrechen gegen die syrische Zivilbevölkerung behandelt. Bislang war dem Hauptangeklagten Anwar R. zwar Vergewaltigung und sexuelle Nötigung vorgeworfen worden – aber nicht nach dem Völkerstrafrecht, sondern nur als Einzeltaten nach dem deutschen Strafgesetz.

„Die Veränderung der Anklage hat eine große Bedeutung, weit über diesen Prozess hinaus“, sagt Leonie Steinl, Expertin für internationales Strafrecht an der Berliner Humboldt-Universität. Oft sei es so, dass für Folter und Tötungen einerseits und sexualisierte Gewalt andererseits unterschiedliche Maßstäbe angelegt würden.

„Es wird nicht gesehen, dass auch sexualisierte Gewalt systematisch angewendet wird, um die Bevölkerung zu terrorisieren“, so Steinl. Dahinter stecke der alte Mythos von Vergewaltigung als Lustverbrechen einzelner Männer, die eine Gelegenheit nutzen würden.

Angeklagt wegen Folter in mindestens 4.000 Fällen

Anwar R. hat beim syrischen Geheimdienst gearbeitet, er war unter anderem für das berüchtigte Foltergefängnis der Abteilung 251 verantwortlich, das unter dem Namen Al Khatib bekannt ist. R. muss sich deshalb seit Ende April vor Gericht verantworten, er ist wegen 58-fachen Mordes und Folter in mindestens 4.000 Fällen, wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Ein Mitangeklagter ist bereits im Februar verurteilt worden – als erster Mitarbeiter des Assad-Regimes weltweit.

„Mit der Entscheidung konnte eine eklatante Lücke im Verfahren geschlossen werden“, sagt auch Rechtsanwalt Kroker. „Jetzt spiegelt die Anklage noch deutlicher das Ausmaß des Unrechts wider, das in den syrischen Haftanstalten wie der Abteilung 251 herrscht und von dem mutige Zeugen wie unsere Mandanten im Prozess immer wieder berichtet haben.“

Der Nebenkläger Firas Fay­yad hatte ausgesagt, dass ihm Wärter in Al Khatib einen Stock in den After eingeführt hatten, Zeuginnen berichteten, wie ihnen die Kleider vom Leib gerissen wurden, wie sie beschimpft und begrapscht, wie Vergewaltigungen angedroht wurden.

Der syrische Menschenrechtsanwalt Anwar al-Bunni, der in Damaskus selbst im Gefängnis saß, sagte aus, dass sexualisierte Übergriffe in den Gefängnissen wesentlich häufiger vorkommen würden, als öffentlich berichtet werde. Was Fayyad erlebt habe, hätten „sehr, sehr viele Gefangene“ durchgemacht.

„Ein wichtiges Zeichen“

„Nicht zuletzt der Prozess hat gezeigt: Die syrischen Geheimdienste setzen sexualisierte Gewalt systematisch als Waffe ein, um die Zivilbevölkerung zu unterdrücken“, sagt auch die syrische Rechtsanwältin und Frauenrechtsaktivistin Joumana Seif vom European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in Berlin. „Für uns Syrer, für die vielen Überlebenden und ihre Angehörigen ist es ein wichtiges Zeichen, dass dies nun auch ein deutsches Gericht so behandelt.“

Dieser Schritt könne die Betroffenen – Frauen wie Männer – stärken und ihnen Hoffnung geben, anerkannt und gesehen zu werden. Überlebende von sexualisierter Gewalt in Syrien, insbesondere Frauen, seien nicht nur von den Taten als solchen betroffen, sondern würden oft diskriminiert und sogar von ihren Familien verstoßen. Syrische ZeugInnen berichteten während des Prozesses immer wieder von der schweren gesellschaftlichen Stigmatisierung, die mit sexualisierter Gewalt einhergehe.

Wissenschaftlerin Steinl verwies unterdessen darauf, dass es auch beim Internationalen Strafgerichtshof noch keine rechtskräftige Verurteilung von sexualisierter Gewalt als Völkerrechtsverbrechen gebe. Allerdings gebe es unter der Chefanklägerin Fatou Bensouda „eine deutliche Lernkurve nach oben“.

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