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Tiefere Weser per Gesetz

Ein neues Verfahren soll die Weservertiefung legalisieren

Das neue Verfahren ver-spricht mehr Tempo und Bür­ge­r:in­nen­be­tei­li­gung

Auf dem Weg zur umstrittenen Weservertiefung ist am Donnerstag ein neues Verfahren durchgesetzt worden. Bereits seit 2006 planen die Länder Bremen und Niedersachsen eine Vertiefung der Weser um bis zu 1,20 Meter. Ziel ist es, sie so auch für schwerere Schiffe befahrbar zu machen. Eine Klage des BUND vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erreichte 2011 zunächst einen Baustopp. 2016 erklärte auch das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig.

Politisch wird dennoch an der Weservertiefung festgehalten. Am Donnerstag wurde deshalb ein neues Verfahren beschlossen: Der zuvor gefasste Beschluss wurde zugunsten einer neuen Regelung aufgehoben: Der Bund soll die Weservertiefung durch ein sogenanntes Maßnahmengesetz ermöglichen. Damit wird der herkömmlichen Weg über die Verwaltung umgangen. Der Wirtschaftsverband Weser und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes begrüßen die neue Regelung. Mit ihrer Aufnahme in das „Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz“ zähle die Weservertiefung zu den „besonders wichtigen Maßnahmen zur Förderung umweltfreundlicher Verkehrsträger“, so die WSV. Die neue Regelung beschleunige das Verfahren und räume zugleich der Öffentlichkeit mehr Beteiligungsmöglichkeiten ein. Der Austausch mit den Bür­ge­r:in­nen soll im Frühjahr beginnen.

Den Umweltverband BUND überzeugt das nicht: Das Bundesgesetz diene einzig dem Zweck, „gerichtliche Überprüfungsmöglichkeiten von Großprojekten auszuhebeln“, so Geschäftsführer Martin Rode. Das Gesetz widerspreche europäischen Standards. Ausgerechnet die „ökologisch katastrophale“ Weservertiefung werde nun zum Musterprojekt für das neue Gesetz. Die Gefahren habe bereits die Elbvertiefung gezeigt: Wassertrübung, Sauerstoffzehrung, Versalzung und Tidenhub-Anstieg. Dass die Umweltverbände dabei „nicht tatenlos zusehen werden“, solle allen klar sein.

Selma Hornbacher-Schönleber

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