Rekordbußgeld für Notebooksbilliger: Computerladen is watching you

Der Elektronikhändler Notebooksbilliger soll 10,4 Millionen Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen hat jahrelang Mitarbeiter und Kunden videoüberwacht.

Eine Mitarbeiter arbeitet an einer Festplatte.

Die Überwachung von Mitarbeitern hat Grenzen – auch in der Elektronikbranche Foto: Matthias Balk/dpa

HANNOVER taz | Es ist die höchste Geldbuße, die Niedersachsens Landesdatenschutzbeauftragte (LfD), Barbara Thiel, überhaupt je verhängt hat: 10,4 Millionen Euro fordert sie von dem Elektronikhändler notebooksbilliger.de. Der Vorwurf: „Das Unternehmen hat über mindestens zwei Jahre seine Beschäftigten per Video überwacht, ohne dass dafür eine Rechtsgrundlage vorlag. Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche.“

Die Datenschutzbeauftragte störte sich vor allem an dem Generalverdacht, der damit gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen werde. „Unternehmen müssen verstehen, dass sie mit einer solch intensiven Videoüberwachung massiv gegen die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verstoßen“, erklärte Thiel.

Sie verweist auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts zu diesen Fragen, in denen die Videoüberwachung auch deshalb als besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet wird, weil die Betroffenen damit permanent unter Druck gesetzt werden, ihr Verhalten kontrollieren zu müssen.

Zur Verhinderung von Diebstählen gäbe es mildere Mittel wie etwa stichprobenartige Taschenkontrollen, sagt die Datenschutzbeauftragte. Videoüberwachung sei – wenn überhaupt – nur vorübergehend, bei einem konkreten Verdacht gegen einzelne Mitarbeiter zulässig. Aber keineswegs wie hier anlasslos, rund um die Uhr und dann auch noch mit Aufzeichnungen, die 60 Tage lang gespeichert wurden.

Bei notebooksbilliger.de, das in den vergangenen Jahren auch Filialen in einigen Großstädten eröffnet hat, obwohl es als Onlinehändler groß geworden ist, waren auch Kunden und Kundinnen betroffen: Einige Kameras waren auf Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet.

Das Unternehmen fühlt sich zu unrecht angeprangert

Das Unternehmen wehrt sich gegen die Vorwürfe und äußert sich schockiert über die Höhe der Strafe. Seit 2017 sei man mit der Landesdatenschutzbeauftragten im Gespräch, um den Einsatz der Videokameras DSGVO-konform zu gestalten.

Sie würden benutzt um den Warenfluss bei Lagerung, Verkauf und Versand der hochwertigen IT-Produkte zu verfolgen. Bei verschwundener oder beschädigter Ware würden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen sei bei Versand- und Logistikunternehmen Standard.

Zu keinem Zeitpunkt sei das Videosystem darauf ausgerichtet gewesen, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen. Hier solle wohl ein Exempel statuiert werden, mutmaßt CEO Oliver Hellmold in einer umgehend verbreiteten Presseerklärung.

Das mittelständische Unternehmen aus der Kleinstadt Sarstedt (zwischen Hannover und Hildesheim) gehört zu den ganz großen Playern im Elektronikhandel. Mit einem Umsatz von rund einer Milliarde Euro lag es 2019 noch vor Media Markt und Saturn.

Der Bußgeldbescheid ging notebooksbilliger bereits im Dezember zu. Das Unternehmen hat Widerspruch eingelegt und beklagt insbesondere, es habe gar keine ausreichende Vor-Ort-Prüfung stattgefunden. Die sei angesichts der eingereichten Unterlagen aber auch nicht nötig gewesen, sagt die Datenschutzbeauftragte. Mittlerweile habe das Unternehmen seine Videoüberwachung rechtmäßig ausgestaltet und dies auch nachgewiesen.

Grundsätzlich ermöglicht die DSGVO es den Aufsichtsbehörden, Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmens zu verhängen – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

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