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1 Person, 15 Kilometer

Der Beschluss: Private Zusammenkünfte sollen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person gestattet sein. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen soll der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort eingeschränkt werden, sofern kein triftiger Grund für ein Reiseziel darüber hinaus vorliegt. Tagestouristische Ausflüge sind kein triftiger Grund.

Was heißt das? Die Kontaktbeschränkungen wurden damit deutlich verschärft. Bislang konnten sich Angehörige zweier Hausstände, maximal 5 Personen treffen, Kinder nicht mitgezählt. Legt man den Bund-Länder-Beschluss streng aus, können sich nicht einmal zwei Väter mit jeweils einem Kind auf dem Spielplatz treffen. In den Ländern, die schon über die konkrete Umsetzung beraten haben, wurde die Regelung abgemildert. So dürfen sich Familien in Bayern mit einer weiteren Familie zur Kinderbetreuung zusammenschließen. In Berlin sind Kinder Alleinerziehender von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen.

Der 15-Kilometer-Radius, auf den sich Bewohner*innen besonders stark betroffener Gebiete nun beschränken sollen, gilt ab der Grenze des jeweiligen Wohnorts. Auf dem Land ist das keine beträchtliche Distanz. Die Gründe für Ausnahmen müssen die Länder nun entsprechend regeln. In Bayern gilt die Bewegungseinschränkung von vornherein nur für touristische Tagesausflüge.

Mit der Regelung kann der jeweilige Landkreis gegen lokale Bewegungen wie Einkaufs- oder Wintersporttourismus vorgehen. Im besonders betroffenen Sachsen gilt die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer übrigens bereits seit Mitte Dezember. Manuela Heim

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