Berliner Innensenator zu Böllerverbot: „Vor Kontrolle ist die Vernunft“

Zwei Böllerverbotszonen reichen nicht aus, meint Innensenator Geisel. Eine Demo der Coronaleugner würde er möglichst verbieten lassen – vor Silvester.

Eine Feuerwerksrakete hebt in den dunklen Himmel ab

Der Verkauf von Feuerwerk ist in diesem Jahr untersagt Foto: Imago/Marius Schwarz

taz: Herr Geisel, mit was für einem Szenario rechnen Sie an Silvester? Feiern die Menschen auf der Straße trotz Corona?

Andreas Geisel: Wenn ich die Zukunft vorhersagen könnte, wäre ich fein raus. Aber ich gehe fest davon aus, dass das kein normales Silvester wird.

Womit rechnen Sie?

Ich hoffe, dass die meisten Leute so vernünftig sind und zu Hause bleiben. Ansammlungen auf der Straße wird es wohl nicht so stark geben wie in den vergangenen Jahren. Auch umfassendes Feuerwerk über der ganzen Stadt ist eher unwahrscheinlich. Letzteres schon allein deshalb, weil kein Feuerwerk verkauft werden darf. Aber wir rechnen schon damit, dass es an einigen Stellen der Stadt Versuche geben wird zu böllern. Oder dass Leute versuchen werden, sich gegenseitig mit Feuerwerkskörpern zu beschießen.

54, gebürtiger Ostberliner. Der SPD-Politiker ist seit 2016 Senator für Inneres und Sport im rot-rot-grünen Senat.

Laut Infektionsschutzverordnung sind Sie als Innensenator ermächtigt, zu Silvester und Neujahr Straßen und Plätze auszuweisen, wo der Aufenthalt und das Böllern verboten sind. Werden Sie davon Gebrauch machen?

Ja, ich habe diese Zuständigkeit, und ich werde sie mit Augenmaß ausüben. Zwei Gedanken stehen dahinter: Ansammlungen verhindern, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Und: Böllern und Silvesterfeuerwerk bedeuten eine zusätzliche Verletzungsgefahr, die wir mit Blick auf eine Überlastung unseres Gesundheitssystems vermeiden müssen.

Was haben Sie vor?

Wie im Vorjahr werden wir zwei Gebiete in Berlin als Böllerverbotszonen ausweisen: den Steinmetzkiez/Pallasstraße und den Alexanderplatz. Das geschieht auf Basis des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes, weil in den Gebieten in der Vergangenheit Angriffe auf Feuerwehrleute und Polizeikräfte erfolgt sind. Was darüber hinausgeht, werden wir in den kommenden Tagen entscheiden.

Worauf könnte es hinauslaufen?

Möglich wäre die Ausweitung von mehreren Gebieten, die über die ganze Stadt verteilt sind. Hier könnten wir Areale ausweisen, in denen das Böllern auf Grundlage des Infektionsschutzes grundsätzlich untersagt ist. In der Infektionsschutzverordnung steht, dass wir Straßen, Plätze und Grünanlagen benennen sollen. Wir prüfen gerade, welche das sind und wie viele es werden. Ein bis zwei werden nicht reichen.

Es gibt ein Feuerwerkverkaufsverbot, aber kein Böllerzündeverbot. Ist das nicht paradox?

Berlin hatte bei der Konferenz der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vorgeschlagen, beides zu bündeln. Aber die Rechtslage ist so, dass es kein Zündeverbot gibt. Es sei denn, die Böller werden in den Verbotszonen gezündet oder in den Bereichen, in denen es aus Infektionsschutzgründen verboten ist. Wenn es solche Regelungen gibt, müssen sie aber auch durchgesetzt werden. Ich werde mit der Gesundheitsverwaltung und mit der Polizei versuchen, einen Modus zu finden, der angemessen und durchsetzbar ist. Mein Appell an die Berlinerinnen und Berliner lautet: Verzichten Sie von sich aus auf das Knallen. Weniger Böller, mehr Gesundheit. Was nicht heißt, dass ein Vater mit seinem kleinen Sohn im Garten keine einsame Rakete aus dem letzten Jahr abschießen darf.

Die Berliner werden jetzt verstärkt nach Polen fahren, um Pyrotechnik einzukaufen. Wird das Feuerwerkverkaufsverbot in Deutschland damit nicht ad absurdum geführt?

Solche Einkäufe gab es in den letzten Jahren auch schon. Die Polenböller ohne Zertifizierung sind schon seit Jahren verboten. Sie wurden in Berlin trotzdem immer wieder gezündet. So viel zum Thema Verbote und wie sehr sich die Menschen daran halten. Dazu kommt der Onlinehandel. Insgesamt wird das Verkaufsverbot aber zu einer deutlichen Reduzierung führen.

Auch Alkohol darf im harten Shutdown nicht mehr in der Öffentlichkeit konsumiert werden. Wie wollen Sie das kontrollieren?

Vor der Kontrolle kommt die Vernunft. Es geht nicht um das einzelne Bier, das jemand trinkt. Es geht um die Partys oder um die Menschenansammlungen an Glühweinständen. Glühwein trinken macht Spaß, das ist unbestritten. Aber es gibt kein Grundrecht auf Glühwein, schon gar nicht, wenn damit auch eine Infektionsgefahr verbunden ist.

Für den 31. Dezember hatten die Coronaleugner ursprünglich eine Großdemonstration angemeldet. Jetzt gilt an dem Tag ein Versammlungsverbot. Haben die Anmelder darauf schon reagiert?

Ja. Ich gehe davon aus, dass es Versuche geben wird, die Demonstration an einem anderen Tag anzumelden.

Gibt es schon konkrete Daten?

Es gibt Versuche, die Versammlung für den 30. Dezember in einer ähnlichen Größenordnung …

… das wären also 22.500 Teilnehmer …

... anzumelden. Angesichts des Infektionsgeschehens in Deutschland und dieser Stadt halte ich das für einen Ausdruck großer Unvernunft. Die Polizei stellt das vor eine riesengroße Herausforderung.

Was wollen Sie unternehmen?

Meine Haltung dazu ist ausreichend bekannt. Aber wir müssen genau schauen, dass das rechtssicher ist.

Sie meinen, ein Verbot der Demonstration, so wie es Bremen und Dresden kürzlich auch gegen Coronaleugner durchgesetzt haben?

Mit Blick auf das Infektionsgeschehen wäre das die beste Lösung. Aber das ist eine Frage, die die Gesundheitsämter und die Versammlungsbehörde zu entscheiden haben.

Ihr Demonstrationsverbot für den 29. August 2020 haben die Berliner Verwaltungsgerichte kassiert.

Die Versammlungsbehörde hatte das Verbot damals ausgesprochen, weil sie davon ausgegangen ist, dass gegen das Abstandhalten und Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verstoßen wird. Und genau das ist an dem Tag der Demonstration auch eingetreten. Also alle Befürchtungen, die wir in die Verbotsverfügung geschrieben haben, sind am nächsten Tag genauso eingetreten. Ja, wir haben vor Gericht damals verloren. Die Berliner Gerichte haben anders entschieden als jetzt in Bremen, Dresden oder Erfurt. Ich hatte trotzdem recht.

Das heißt, Sie würden jetzt einen zweiten Versuch wagen – keine Angst vor einer neuen Schlappe?

Es gilt das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz. Alles Weitere wird die Anmeldung und die konkrete Situation zeigen.

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