Schneller schuldenfrei

Ein neues Gesetz soll Verbraucher und Firmen entlasten

Überschuldeten Unternehmen und VerbraucherInnen winkt künftig ein beschleunigter Neuanfang. Mit einem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, werden sie bei einer Insolvenz schneller als bisher von ihren Restschulden befreit. So sollen sie bald wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen können.

Künftig soll das Verfahren zur Restschuldbefreiung beim ersten Mal nur noch drei statt der derzeit üblichen sechs Jahre dauern. Eine solche Verkürzung war bisher nur möglich, wenn die Schuldner alle Verfahrenskosten und 35 Prozent der Forderungen der Insolvenzgläubiger beglichen hatten. Diese Voraussetzungen fallen nun weg. Die Verkürzung soll rückwirkend für alle Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober beantragt wurden – und damit ausdrücklich auch SchuldnerInnen helfen, die durch die Coronapandemie in die Insolvenz geraten sind. Zunächst wird sie zudem bis Mitte 2025 befristet und erprobt.

Die SchuldnerInnen haben allerdings weiter bestimmte Pflichten, müssen etwa arbeiten oder sich zumindest um Arbeit bemühen. In der sogenannten Wohlverhaltensphase nach Ende des Insolvenzverfahrens müssen sie nicht nur Vermögen aus Erbschaften, sondern auch Schenkungen zur Hälfte herausgeben. Insolvenzrechtsanwälte etwarten für das kommende Jahr nun eine Welle von Anträgen. (dpa)