piwik no script img

Wahlbeschwerden abgewiesen

Bremer Staatsgerichtshof sieht keinem Zusammenhang zwischen Wahlfehlern und Wahlergebnis

May hatte unter anderem die Ausstattung der Wahllokale bemängelt

Der Bremer Staatsgerichtshof hat eine Wahlbeschwerde wegen Benachteiligung der blinden Sängerin Corinna May zurückgewiesen. Eine Wahlbeschwerde könne nur dann Erfolg haben, wenn ein Zusammenhang zwischen einem Wahlfehler und dem Wahlergebnis im Bereich des Möglichen liegen könne, teilte das Landesverfassungsgericht am Donnerstag mit. Bei der Wahl im Mai 2019 sei jedoch nicht in mandatsrelevanter Weise gegen die Vorschriften des Bremer Wahlgesetzes und der Landeswahlordnung verstoßen worden.

May habe keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen, dass Blinde oder Sehbehinderte in „für das Wahlergebnis erheblicher Weise“ an der Ausübung ihres Wahlrechts gehindert worden wären. Auch verstießen die Bestimmungen im Landeswahlgesetz und der Landeswahlordnung demnach nicht gegen die Grundsätze der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl.

Die 49-Jährige hatte gerügt, dass bei der Bürgerschaftswahl blinde Menschen benachteiligt worden seien. Sie bemängelte etwa die Gestaltung der Wahlbenachrichtigung und die Ausstattung der Wahllokale. Die Sängerin Corinna May war 2002 beim Eurovision Song Contest im estnischen Tallinn für Deutschland angetreten und hatte den 21. Platz erreicht.

Die Verfassungsrichter in Bremen wiesen am Donnerstag außerdem eine zweite Wahlbeschwerde zurück, mit der die elektronische Datenverarbeitung bei der Stimmzählung bemängelt worden war. Der Beschwerdeführer beklagte, dass es wegen der elektronischen Datenverarbeitung bei der Zählung der Stimmen unmöglich gewesen sei, zu überprüfen, ob die Stimmen unverfälscht erfasst worden seien.

Der Staatsgerichtshof erklärte nun, die Auszählung mit einem elektronischen Programm begründe keinen Wahlfehler. Die entsprechenden Vorschriften seien mit höherrangigem Recht vereinbar. (afp)

Die taz schreibt, redet und diskutiert für Pluralismus und eine freie, offene Gesellschaft – besonders jetzt, wo der Rechtsextremismus weiter erstarkt und demokratische Institutionen angreift. Dort wo rechtsextreme Kräfte an Zustimmung gewinnen, wächst auch die Befürchtung vor zunehmenden Angriffen und Diffamierungen gegen Gegner*innen extrem rechter Politik. Besonders selbstverwaltete Orte spüren diesen Druck, dabei brauchen wir gerade jetzt Orte der Kritik, (Sub)Kultur und der Solidarität. Gerade jetzt müssen wir zusammenhalten und uns solidarisch mit denjenigen zeigen, die sich vor Ort für eine starke Zivilgesellschaft einsetzen. Die taz kooperiert deshalb mit „Alles beginnt im Zentrum". Die Kampagne unterstützt bundesweit linke, selbstverwaltete Orte und baut einen solidarischen Fonds für deren Schutz und Erhalt auf. Eine offene Gesellschaft braucht guten, frei zugänglichen Journalismus – und zivilgesellschaftliches Engagement. Finden Sie auch? Dann machen Sie mit und unterstützen Sie unsere Aktion. Jetzt unterstützen