Klage am Landgericht Berlin erfolgreich: Kleines Comeback für Kalbitz

Landgericht Berlin gibt Eilantrag statt. AfD-Brandenburg-Chef gewinnt Prozess und ist vorerst wieder ordentliches Parteimitglied.

Andreas Kalbitz in Siegerpose.

Hände hoch zum Parteiappell: Andreas Kalbitz, Ex-Ex-Chef der AfD Brandenburg Foto: dpa

BERLIN taz/dpa | Das Berliner Landgericht hat die Annullierung der Parteimitgliedschaft des bisherigen Brandenburger AfD-Landeschefs Andreas Kalbitz am Freitag für unzulässig erklärt. Damit kann Kalbitz seine Rechte als Parteimitglied und als Mitglied des Bundesvorstands bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder ausüben. Kalbitz erschien persönlich nicht vor Gericht.

Nach mündlicher Verhandlung entschied das Gericht in dem Zivilstreit am Freitag, dass Kalbitz also zunächst Mitglied bleiben und an Parteigremien teilnehmen könne. Dies gelte bis zu einer Entscheidung des AfD-Bundesschiedsgerichts.

Der AfD-Bundesvorstand hatte die Mitgliedschaft von Kalbitz im Mai mit knapper Mehrheit für nichtig erklärt. Als Grund gab der Vorstand an, dass Kalbitz bei ­Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen ­rechtsextremen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) und bei den „Republikanern“ 1993/94 nicht angegeben habe.

Die AfD Senftenberg hatte für Freitagabend eine „Kundgebung“ mit Kalbitz ange­kündigt. Demos und Gegendemos waren ebenfalls angekündigt.

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