: Was bitte ist Thüringen?
Trotz gekippten Paritätsgesetzes in Thüringen wollen Brandenburg und Berlin auf Parität setzen
Die Linken im Berliner Abgeordnetenhaus fordern auch nach dem ablehnenden Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts, Kandidatenlisten für die Wahl zum Landesparlament paritätisch mit Frauen und Männern zu besetzen. „Es gibt keinen Grund, unsere Forderung nach parlamentarischer Parität von Frauen und Männer in Berlin aufzugeben“, so Linke-Fraktionschefin Anne Helm. „Wir sind weiterhin der Überzeugung, dass das Gleichstellungsgebot in den Landesverfassungen und in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz einen Eingriff in das Wahlrecht und die Parteienfreiheit rechtfertigen.“ In Berlin gibt es ein solches Gesetz noch nicht.
Der Verfassungsgerichtshof in Weimar hat am Mittwoch entschieden, dass Parteien in Thüringen ihre Kandidatenlisten für Landtagswahlen nicht abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen müssen. Eine entsprechende Paritätsregelung im Landeswahlgesetz, gegen die die AfD geklagt hatte, wurde damit gekippt.
Die Berliner Grünen-Fraktionsvorsitzende Silke Gebel sagte, es sei bedauerlich, dass das Verfassungsgericht die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung der Geschlechter nicht entsprechend hoch bewerte. „Solange es kein Paritätsgesetz gibt, sind alle Parteien gefragt, mindestens zur Hälfte Frauen in die Parlamente und Wahlämter zu schicken.“
In Brandenburg entscheidet das Verfassungsgericht im August über ein dort beschlossenes Paritätsgesetz. In Potsdam sind nach der Absage des Verfassungsgerichts in Thüringen die Fronten zwischen von Befürwortern und Gegnern verhärtet. SPD, Linke und Grüne sehen darin keine Vorentscheidung. Die CDU sah sich in ihrer Skepsis bestätigt.
Brandenburger SPD-Fraktionschef Erik Stohn zeigte sich enttäuscht über das Urteil, betonte jedoch: „Es hat aber keine Auswirkungen auf Brandenburg. Wir werden – wie im Koalitionsvertrag festgehalten – das brandenburgische Urteil abwarten und das Gesetz, wenn nötig, an die richterlichen Vorgaben anpassen. (...) Wir bekennen uns zur Förderung der paritätischen Beteiligung von Frauen und Männern auf allen politischen Ebenen.“ (dpa, taz)
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