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Gegen Diskriminierung bei der Wohnungssuche

Mit einem Pilotprojekt will der Senat Vermieter dazu bringen, mehr Wohnungen an geflüchtete Menschen zu vermieten. Rund 30.000 leben noch in Heimen. Der Flüchtlingsrat fordert Wohnberechtigungsscheine

Von Marina Mai

Der Senat will dafür werben, dass Vermieter mehr Wohnungen für geflüchtete Menschen bereitstellen. Sie seien auf dem Wohnungsmarkt „häufig von Diskriminierung betroffen und benötigen besondere Unterstützung“, heißt es in einer Erklärung. Darum soll ein Pilotprojekt eingerichtet werden, das bei der Suche helfen und Fragen von VermieterInnen beantworten soll. Das ist das Ergebnis eines Runden Tisches von Senatsverwaltungen und Bezirken mit Flüchtlings- und Mietinitiativen. Die Landesregierung reagiere damit auf die Erfahrung, dass die Hürden der Wohnungssuchen für geflüchtete Menschen besonders hoch seien, sagt Margit Gottstein (Grüne), Staatssekretärin für Antidiskriminierung. Mit Sorge beobachtet sie, dass sich im Kontext der Pandemie die Auswahlkriterien bei der Vergabe von Wohnraum verschärfen.

Obwohl der Flüchtlingsrat mit am Runden Tisch saß, kritisiert sein Vertreter Georg Classen die Vereinbarung: „Unsere Hauptforderung, Flüchtlinge nicht länger vom Bezug eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) auszuschließen, wurde nicht erfüllt. Hier legt Bausenatorin Katrin Lompscher (Linke) das Bundesrecht sehr restriktiv aus“, sagte er. „Berlin nutzt die eigene Gesetzgebungskompetenz beim WBS nicht.“ Hier bekommen Ausländer keinen WBS, wenn ihr Aufenthaltstitel in den kommenden elf Monaten zur Verlängerung ansteht. Familien, deren befristeter Aufenthalt zu unterschiedlichen Zeiten endet, seien dadurch „vom Zugang zu landeseigenen und Sozialwohnungen ausgeschlossen“, so der Flüchtlingsrat.

Classen sagt weiter, dass zwar Vermieter beraten werden sollen. Notwendig seien aber dezentrale Beratungsangebote auch für wohnungssuchende Geflüchtete in den Bezirken. Wo diese existieren, seien sie unterfinanziert.

Auch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) vermittelt seit Jahren Wohnungen landeseigener Wohnungsbaugesellschaften – ihr Angebot richtet sich an Menschen, die sich noch im Asylverfahren befinden und eine besondere Härte nachweisen können, etwa gesundheitliche Gründe. 2019 wurden 1.984 Asylsuchende durch das LAF in Wohnungen vermittelt. Rund 10.000 Asylsuchende sowie 30.000 anerkannte und geduldete Flüchtlinge wohnen aber weiterhin in Heimen.

Eine Problemgruppe, die von dem Senatsprojekt vermutlich kaum erreicht werden, sind anerkannte Asylberechtigte, die seit Jahren in Wohnheimen wohnen. Für sie sind die Bezirke zuständig – die nehmen die Verantwortung kaum wahr. Wenn sie in bezirklichen Wohnheimen leben, stehen nicht einmal Sozialarbeiter zur Verfügung, die etwa helfen, Formulare auszufüllen. Diese Wohnheime entwickeln sich damit mehr und mehr zu Abstellgleisen für schwierige Fälle unter den anerkannten Asylberechtigten.

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