: Lockerer auch zum Bier
Neue Lockerungen: Kultur wird wieder möglich an der frischen Luft und demonstrieren in Masse auch. Schulen bekommen Perspektive
Von Bert Schulz
Der Sommer kann doch noch kommen, und mit ihm zieht ein Hauch von Berliner Kultur ein: Ab kommender Woche dürfen traditionelle Kneipen ohne Speiseangebot wieder öffnen – solange die BierfreundInnen mit Abstand am Tisch und nicht am Tresen sitzen. Auch Freiluftkinos sollen Filme zeigen können, ebenfalls ab 2. Juni. Und auch Open-Air-Konzerte darf es wieder geben.
Für Kino sowie Musik- und auch Sportveranstaltungen im Freien gilt aber vorerst eine Obergrenze von 200 BesucherInnen, die Mitte Juni auf 500 steigt und Ende Juni auf 999. Das gab Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Donnerstagabend nach einer langen Sondersitzung des rot-rot-grünen Senats bekannt.
Ab Dienstag wird zudem Pumpen im Fitnessstudio wieder möglich sein. Allerdings gilt hier wie auch in Tanz- und Sportschulen eine besondere 3-Meter-Abstand-Regelung. Umkleiden und WCs dürfen benutzt werden, Duschen jedoch nicht.
Schließlich beendet Berlin endlich die drastischen Einschränkungen des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit: Bei Demonstrationen gilt schon ab diesem Samstag keine Begrenzung der TeilnehmerInnenzahl mehr. Bis dahin war die Zahl der Teilnehmer an öffentlichen Versammlungen im Freien wegen der Pandemie auf 100 begrenzt – eine in der Praxis jedoch kaum seriös zu kontrollierende Beschränkung. Mit deren Aufhebung reagiert der Senat auch auf massive Kritik aus den Regierungsfraktionen: Der Rechtsausschuss hatte sich vor zehn Tagen einstimmig für die sofortige Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen ausgesprochen. Die Aufhebung betrifft auch religiöse Veranstaltungen unter freiem Himmel. Bei allen Lockerungen muss weiter ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten und müssen die Hygieneregeln beachtet werden.
Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August untersagt. Clubs müssen bis auf Weiteres geschlossen bleiben, ebenso Theater. Kinos können hingegen ab 30. Juni auch wieder Filme drinnen zeigen.
Generell gilt weiterhin, dass sich nur Mitglieder von maximal zwei Haushalten treffen können; allerdings können bis zu 5 Personen zusammenkommen. Private Feiern aus zwingendem Grund – Hochzeiten, Taufen, Trauerfälle – dürfen von bis zu 50 Personen besucht werden. Die neue Verordnung ist ab 30. Mai gültig und befristet bis 4. Juli.
Geisel mahnte die BerlinerInnen trotz der Erleichterungen: „Schützen Sie sich, schützen Sie andere.“ Sollte die Zahl der Infektionen wieder steigen, müssten Lockerungen zurückgenommen werden. „Ich betone, das ist nicht ausgeschlossen“, sagte Geisel und verwies auf die Zunahme der Infektionen in Südkorea.
Der Senat habe zudem den Bußgeldkatalog überarbeitet, erklärte der Innensenator. Einzelne Regelungen waren Anfang der Woche vom Verfassungsgericht wegen Unklarheiten gekippt worden.
Was Kitas und Schulen angeht, drängt der Senat auf die schnellere Rückkehr zum Normalbetrieb. Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) soll dafür in der nächsten Senatssitzung am 9. Juni ein Konzept vorlegen. Für die Schulen werde das vorerst wenig bringen, da am 24. Juni die Ferien beginnen, gab Geisel zu. „Wir wollen aber nach den Sommerferien umfassender und schneller als bisher gedacht einen Normalbetrieb zulassen.“
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