Krude Behandlungen von Homosexuellen verboten

Dubiose Therapien zur vermeintlichen Heilung von Homosexua­lität sind bei Minderjährigen künftig untersagt. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend ein weitreichendes Verbot der sogenannten Konversionsbehandlungen. Bis zum Alter von 18 Jahren sind die Methoden zur Unterdrückung der sexuellen Orientierung komplett verboten. Strafen drohen allerdings auch, wenn die Betroffenen zwar volljährig sind, aber durch Zwang, Drohung oder Täuschung zu einer derartigen „Umpolungs“-Maßnahme bewegt wurden.

„Homosexualität ist keine Krankheit“, betonte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU): „Daher ist schon der Begriff Therapie irreführend.“ Durch die Methoden entstehe oft schweres körperliches und seelisches Leid. Depressionen und ein erhöhtes Suizidrisiko gelten als mögliche Folgen. Bei Missachtung des Verbots droht jetzt bis zu einem Jahr Haft. Auch die Werbung für „Kon­versionstherapien“ ist nun untersagt.

Kritikern geht das Verbot nicht weit genug. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) forderte unter anderem Nachbesserungen beim Schutzalter.

Dafür machten sich im Bundestag auch Linke und Grüne stark. Mindestens bei der Altersgruppe zwischen 18 und 26 Jahren gebe es einen vergleichbaren Schutzbedarf wie bei Minderjährigen, sagte die Sprecherin für Queerpolitik in der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws. Auch sollten Eltern oder Sorgeberechtigte zur Rechenschaft für solche „Umerziehungsversuche“ gezogen werden können.

Die FDP stimmte trotz Bedenken für den Gesetzentwurf der Koalition, während sich Linke und Grüne ebenso enthielten wie die AfD. (dpa, taz)