Strafen in Saudi-Arabien: Ein bisschen weniger archaisch

Saudi-Arabien modifiziert sein Strafrecht. Nach den öffentlichen Stockhieben wird nun auch die Todesstrafe für Minderjährige abgeschafft.

Saudi-Arabiens König Salman mit traditioneller Kopfbedeckung. Hinter ihm salutiert ein Militär

Reformen nach Khashoggi-Skandal: Saudi-Arabiens König Salman Foto: ap

KAIRO taz | Saudi-Arabien mistet sein zum Teil mittelalterlich anmutendes Strafrecht aus. Zunächst wurde am Wochenende die Praxis abgeschafft, Verurteilte auf öffentlichen Plätzen mit genau abgezählten Stockhieben zu bestrafen. Dann ging die Strafrechtsreform am Montag noch ein Stück weiter: Jetzt gehört auch die Todesstrafe für Minderjährige der Vergangenheit an.

Das oberste Gericht des Landes gab am Wochenende eine Erklärung heraus, laut der öffentliche Stockhiebe als Strafe verboten werden. Das sei Teil der Reformen des Kronprinzen Mohammed bin Salman, hieß es in der Erklärung und brächte das Königreich „in Einklang mit internationalen Menschenrechtsnormen gegen körperliche Strafen“.

In den saudischen Medien wurde die Entscheidung als „eine historische Reform des saudischen Rechtwesens“ gefeiert. „Diese Stockhiebe passen nicht mehr zu Saudi-Arabien. Es ist ein historischer Moment, in dem diese Strafe aus unserem Rechtslexikon gestrichen wird“, schreibt die saudische Zeitung Arab News dazu.

Die saudischen Richter müssen die Angeklagten stattdessen nun zu Gefängnis- oder Geldstrafen oder Sozialdienst verurteilen. Das prominenteste Opfer der Praxis der Stockhiebe in den letzten Jahren war der saudische Blogger Raif Badawi, der 2012 verhaftet wurde, weil er, so die Anklage, den Islam verunglimpft habe. Er war zunächst zu sieben Jahren Gefängnis und 600 Stockhieben verurteilt worden. Später war die Gefängnisstrafe um zwei Jahre reduziert und die Zahl der Stockhiebe um weitere 400 erhöht worden.

Unklarheiten über Spielräume für Richter

Unklar ist allerdings noch, welche staatliche körperliche Züchtigung damit genau gemeint ist, denn Saudi-Arabien kennt deren zwei Kategorien. Es gibt sogenannte Diskretionsstrafen, für jene Delikte, für die keine genauen Strafen niedergeschrieben sind und die im Ermessen des Richters liegen. Da es in Saudi-Arabien kein kodiertes Strafrecht gibt, war es bisher allein der Interpretation des Richters überlassen, für welche Taten wie viele Stockhiebe verabreicht werden sollen.

Dazu gibt es aber eine Ausnahme: die im Koran niedergeschriebenen sogenannten Hudud-Strafen. Explizit dort genannt sind Diebstahl, Unzucht, falsche Bezichtigung der Unzucht, Straßenraub, Weinkonsum, Apostasie und – unter Rechtsgelehrten umstritten – „Rebellion“. Im Koran und in der Sunna, der Überlieferung der Worte des Propheten Mohammed, sind für diese Delikte körperliche Züchtigungen als Sanktionen festgelegt, oft mit der ­genauen Zahl von Stockhieben.

Unter islamischen Rechtsgelehrten gibt es dazu aber seit Langem eine Diskussion, ob diese im Koran festgelegten Strafen nur unter gesellschaftlichen Bedingungen ausgeführt werden dürfen, in denen vollkommene soziale Gerechtigkeit in einer idealen islamischen Gesellschaft erreicht ist. Ein Argument, mit dem die islamischen Rechtsgelehrten die niedergeschrieben Strafen praktisch umschiffen, in dem sie sagen, dass die Bedingungen für diese Strafen heute nicht gegeben sind.

Mit diesem Argument wurden die Hudud-Strafen in den meisten islamischen Gesellschaften de facto abgeschafft und durch ein kodifiziertes europäisches Strafrecht ersetzt. Welcher Interpretation sich Saudi-Arabien anschließt und ob es nur die körperlichen Strafen abschafft, die im Ermessen der Richter liegen, oder auch die Hudud-Strafen, ist bisher unklar.

Menschenrechtslage weiter schwierig

In einem weiteren Reformschritt erklärte die staatliche saudische Menschenrechtskommission nun, dass auch die Todesstrafe für Minderjährige abgeschafft werde. Laut einem neuen königlichen Erlass dürfen Minderjährige nun nur noch zu einem Maximum von zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden.

„Dieses Dekret hilft uns, ein moderneres Strafrecht zu etablieren“, erklärte Awwad al-Awwad, der Vorsitzende der staatlichen Menschenrechtskommission. Letztes Jahr wurden nach Angaben von Amnesty International in Saudi-Arabien insgesamt 184 Menschen exekutiert. Darunter gibt es mindestens einen Fall, in dem der Verurteilte zur Tatzeit noch minderjährig war.

Saudi-Arabiens Umgang mit den Menschenrechten gerät immer wieder in die internationalen Schlagzeilen. Zuletzt wegen des Mordes an dem prominenten Regimekritiker Jamal Kha­shoggi im saudischen Konsulat in Istanbul. Vor wenigen Tagen ist Abdullah al-Hamid, ein weiterer prominenter saudischer Menschenrechtsaktivist, im Gefängnis verstorben. Er war 2013 zu zehn Jahren verurteilt worden, weil er, so der Vorwurf, die öffentliche Ordnung in Saudi-Arabien gestört habe.

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