Der Beratungsbedarf ist riesig

Wegen der Coronakrise wenden sich deutlich mehr Beschäftigte als sonst an die Arbeitnehmerkammer

Die Auswirkungen der Coronapandemie äußern sich auch in einem deutlich gestiegenen Beratungsaufkommen in der Arbeitnehmerkammer (AN).

Allein im März seien dort mehr als 6.100 Rechtsfragen beantwortet worden, so AN-Geschäftsführer Ingo Schierenbeck, das sei gegenüber dem Vorjahr ein Plus um fast 50 Prozent. Die gesetzlichen Regelungen seien nicht auf eine derartige flächendeckende Ausnahmesituation ausgelegt, weswegen viele rechtliche Fragestellungen neu seien. Zu Beginn der Krise sei es vor allem um die Freistellung zur Kinderbetreuung gegangen. Daneben hätten Ansprüche auf einen Homeoffice-Arbeitsplatz im Fokus gestanden. Durch den Shutdown seien dann zunehmend wirtschaftliche und finanzielle Probleme hinzugekommen.

„Insbesondere das Kurzarbeitergeld nahm einen wesentlichen Teil der Beratung in Anspruch“, so Schierenbeck. Und inzwischen hätten die Beratungen im Zusammenhang mit der Insolvenz des Arbeitgebers und auch mit Kündigungen deutlich zugenommen.

Fragen zum Arbeitsschutz seien im März um mehr als 165 Prozent angestiegen. Das betreffe vor allem Aspekte wie Schutzausrüstungen in der Pflegende oder mangelnder Abstand bei Meetings oder während beruflicher Fahrten.

Daneben reiche das Themenspektrum der Beschäftigten von der Sicherstellung des Infektionsschutzes durch die Umgestaltung von Arbeitsplätzen über den Datenschutz bei der Arbeit aus dem Homeoffice bis hin zu Betriebsvereinbarungen zur Kurzarbeit. (taz)