Trotz Coronakrise nicht verboten: Kritik an Leerverkäufen
Andere Länder haben angesichts der Krise die Spekulation auf fallende Kurse verboten. In Deutschland sieht man dafür keine Notwendigkeit
In Deutschland sind solche dagegen noch erlaubt; zur Begründung erklärte das Finanzministerium vergangene Woche in einem Bericht für den Finanzausschuss des Bundestags, es gebe auch so „ausreichend Flexibilität, um auf die aktuelle Situation zu reagieren“. Daher seien „derzeit keine gesetzlichen Maßnahmen vorgesehen“.
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte das am Montag auf taz-Anfrage bestätigt, zugleich aber offen gelassen, ob es dabei bleibt. „Wenn man aus der Betrachtung der Situation erkennt, dass es notwendig ist zu intervenieren, machen das die zuständigen Aufsichtsbehörden“, sagte er. „Aber es gehört zur Wirklichkeit dieser Maßnahmen dazu, dass über sie nie spekuliert wird, sondern sie eines Morgens da sind.“
Aus Sicht von Fabio de Masi, Finanzexperte der Linken im Bundestag, agiert die deutsche Regierung zu zögerlich. „Gedeckte Leerverkäufe verstärken Abwärtstrends, weil Fonds in der Not Kasse machen und mit geliehenen Wertpapieren auf fallende Kurse wetten“, sagte er der taz. „Es ist unverständlich, warum die deutsche Aufsicht BaFin bisher untätig ist.“ Auch Gerhard Schick von der Nicht-Regierungsorganisation Finanzwende fordert ein solches Verbot. „Es besteht die Gefahr von Krisengewinnen, die wir unterbinden sollten“, sagte er im taz-Interview.
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