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Staatstrojaner aus Schwerin

Mecklenburg-Vorpommern hat ein Polizeigesetz beschlossen. Journalist*innen sehen Quellenschutz gefährdet

Das am Mittwoch in Schwerin verabschiedete neue Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern gefährdet nach Einschätzung des Deutschen Journalistenverbandes (DJV) die Medienfreiheit. Mit dem Gesetz sei der Schutz des Berufsgeheimnisses für Journalist*innen nicht ausreichend garantiert, kritisierte Corinna Pfaff, Geschäftsführerin des DJV-Landesverbandes MV.

Es sei „völlig unverständlich“, warum unterschiedliche Regelungen getroffen würden, die Geistliche, Rechtsanwält*innen und Landtagsabgeordnete nach wie vor als Berufsgeheimnisträger*innen einstuften, Journalist*innen aber nicht. „Potenzielle journalistische Quellen müssen nach Überzeugung des DJV voll auf ihren Schutz vertrauen können“, sagte Pfaff. Dagegen sehe das neue Gesetz vor, dass die Polizei in bestimmten Fällen auch ohne richterlichen Beschluss auf Recherchematerialien von Medien zugreifen könne.

Insgesamt erhalten die Sicherheitsbehörden im Land durch die neuen Regelungen deutlich mehr Befugnisse zur Abwehr schwerer Straftaten. So können Wohnungen heimlich überwacht, Computer, Smartphones oder Tablets mit Hilfe sogenannter Staatstrojaner ausgespäht und Telefongespräche überwacht werden.

Ziel sei eine wirkungsvollere Bekämpfung von Terrorismus, Online-Kriminalität und Kinderpornografie, hieß es vom Land. Kritiker*innen sehen mit dem neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz Grundrechte der Bürger*innen massiv eingeschränkt.

Das Bündnis „SOGenannte Sicherheit“ hatte beispielsweise gefordert, dass es eine unabhängige Beschwerdestelle für Fehlverhalten von Polizist*innen geben soll. Durch das neue Polizeigesetz bekäme die Polizei viele neue Kompetenzen. Deshalb sei eine unabhängige Kontrollinstanz, die in der Lage sei, Fehlverhalten aufzuklären und abzustellen, zwingend notwendig, heißt es auf der Webseite des Bündnisses, das etwa vom Asta der Uni Rostock, Rock gegen Rechts Stralsund, der FDP, den Grünen, der Linken und vielen weiteren Gruppen unterstützt wird. Laut Netzpolitik.org sieht das beschlossene Gesetz nur eine interne Beschwerdestelle vor, bei der Beamt*innen Fehlverhalten von Kolleg*innen melden können, nicht aber Bürger*innen. (dpa/taz)

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