: Strafanzeige gegen Rüstungsfirmen
Airbus und Rheinmetall könnten sich nicht auf staatliche Exportgenehmigungen berufen, wenn ihre Waffen für Kriegsverbrechen benutzt würden, argumentieren Menschenrechtsanwält*innen. Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof
Von Hannes Koch
Menschenrechtsanwält*innen werfen europäischen Rüstungsfirmen – unter anderen Airbus und Rheinmetall – vor, möglicherweise Beihilfe zu Kriegsverbrechen im Jemen zu leisten. Diesen Vorwurf erheben sie in ihrer Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag.
Die juristische Menschenrechtsorganisation ECCHR aus Berlin, Amnesty International, die jemenitische Organisation Mwatana und weitere haben die Strafanzeige am Mittwoch eingereicht. Das Weltstrafgericht muss nun prüfen, ob es Anklage gegen Manager*innen der Unternehmen erheben will.
Die Anwält*innen haben in ihrer Anzeige 26 Luftangriffe im Jemen dokumentiert. Diese sollen von Flugzeugen der Koalition geflogen worden sein, die unter der Leitung von Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Jemen Krieg gegen die sogenannten Huthi-Rebellen führen, die der Iran unterstützt. Laut ECCHR-Anwältin Miriam Saage-Maaß kommt es in diesem Konflikt immer wieder zu „Angriffen der Militärkoalition auf zivile Ziele wie Wohnhäuser, Märkte, Krankenhäuser und Schulen“, bei denen Tausende Zivilisten sterben. In einem Fall sei eine Klinik der Ärzte ohne Grenzen bombardiert worden, obwohl die Militärs vorher zugesagt hätten, die Klinik sei sicher.
Den Recherchen zufolge haben die Angreifer auch Flugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon benutzt, die unter anderem der europäische Airbus-Konzern mit deutscher Beteiligung fertigt. In Deutschland produziert Airbus in Hamburg, Manching, Augsburg, Friedrichshafen und anderen Orten. Rheinmetall mit Sitz in Düsseldorf soll verantwortlich sein für die Lieferung und den Einsatz von Flugzeugbomben. Außerdem würden die Unternehmen der saudi-arabischen Koalition helfen, die Maschinen zu pflegen und zu reparieren.
„Die letztendliche Entscheidung über den Export von Rüstungsgütern findet ausschließlich auf Basis einer Freigabe durch die Bundesregierung statt“, sagte ein Airbus-Sprecher. „Deutschland hat eines der strengsten Rüstungsexportgesetze weltweit. Airbus agiert ausschließlich im Rahmen der relevanten nationalen und internationalen Regelwerke.“ Bei Rheinmetall hieß es: „Von Regierungen genehmigte Exporte können per se nicht strafrechtlich relevant sein. Rheinmetall und seine Tochtergesellschaften halten den strengen gesetzlichen Rahmen ein, der ihnen in den jeweiligen Ländern auch hinsichtlich von Exporten gegeben ist.“
Eine zentrale Frage in dem Verfahren ist nun, ob sich Manager*innen von Rüstungsunternehmen hinter den Regierungen verstecken können, die Waffenverkäufe genehmigen, oder ob die Wirtschaft eine eigene rechtliche Verantwortung hat. Die Exporterlaubnis stelle Manager*innen nicht davon frei, selbst analysieren zu müssen, ob ihre gelieferten Waffen für Kriegsverbrechen verwendet werden, erklärt ECCHR. Laut den Leitlinien der Vereinten Nationen stünde die Verantwortung für Menschenrechte höher als nationales Recht, argumentieren die Anwält*innen. Außerdem soll die Anklagebehörde des Strafgerichtshofs laut ECCHR untersuchen, ob auch Beamt*innen von Exportbehörden in Europa potenziell Beihilfe zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen im Jemen leisten.
Die Anzeige konzentriert sich auf Firmen und politische Akteure in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien. Unter anderem geht es auch um die Unternehmen BAE Systems (Großbritannien), Dassault Aviation (Frankreich) und Leonardo (Italien).
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