Reform des Hamburger Transparenzgesetzes: Abstimmung ohne Debatte

Der Senatsentwurf zur Reform des Hamburger Transparenzgesetzes hat für viel Kritik gesorgt. Heute soll er durch die Bürgerschaft gehen.

Eine Frau steht hinter einer Glastür, die mit Eisblumen bedeckt ist.

So schön wie bei diesen Eisblumen sieht Intransparenz selten aus Foto: dpa

HAMBURG taz | Kurz vor der Abstimmung um die Reform des Hamburger Transparenzgesetzes scheint noch einmal Bewegung in die Ausgestaltung zu kommen. Sowohl die Opposition als auch die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen wollen am 18. Dezember in der Bürgerschaft den Reform­entwurf durch Zusatzanträge nachbessern. Doch ob Hamburg dann trotz der Nachbesserungen weiterhin als Vorbild in Sachen Transparenz gilt, ist fraglich.

Nachdem Justizsenator Till Steffen (Grüne) seinen Entwurf zur Reform vorgelegt hatte, hagelte es Kritik. Zwar soll künftig auch die „mittelbare Staatsverwaltung“ zur Offenlegung von Dokumenten verpflichtet sein – zum Beispiel die Uni, die Handwerks- und Handelskammer sowie Stiftungen öffentlichen Rechts.

Nach einer Volksinitiative galt dies aber schon seit 2012 für die Behörden, nachdem die SPD ein bundesweit vorbildliches Transparenzgesetz durchgesetzt hatte. Es verpflichtet das Land, amtliche Informationen öffentlich, proaktiv und kostenlos im Internet zugänglich zu machen. Dazu gehören etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen.

Rund 40 Millionen Aufrufe der Datenbank, auf der die Dokumente öffentlich einsehbar sind, zeigen seither das große Interesse. Im bundesweiten Transparenzranking rangiert Hamburg damit auf dem ersten Platz. Auch in Berlin versucht derzeit eine Volksinitiative, ein ähnlich gestaltetes Gesetz auf den Weg zu bringen.

Viele Ausnahmen

In Hamburg allerdings war die Liste mit Kritik nach Bekanntwerden des Reformentwurfs umso länger: Besonders umstritten ist, dass Name und Anschrift der Antragsteller*innen im Falle einer Nachfrage zu personenbezogenen Daten der auskunftspflichtigen Stelle mitgeteilt werden sollen. Zudem gebe es längere Antwortfristen und zu viele Ausnahmen. Auch wird die Norm ersatzlos gestrichen, dass wichtige Verträge der Stadt bereits vor Vertragsabschluss veröffentlicht werden müssen.

Die Volksinitiative, vorangetrieben von den Nichtregierungsorganisationen Transparency International, Mehr Demokratie, Open Knowledge Foundation und dem Chaos Computer Club, fordert seit Längerem eine Reform und drohte im Sommer bereits mit einer weiteren Volksinitiative.

„Das Thema ist uns sehr wichtig, denn hier kann man sehen, ob die parlamentarische Demokratie diese Rechte nach wenigen Jahren wieder einschränken will oder nicht“, sagt Thomas Michel von Mehr Demokratie. Eine neue Volksinitiative sei keineswegs vom Tisch, allerdings habe es in den vergangenen Woche Gespräche mit den Fraktionen von SPD und Grünen gegeben.

Hinzu kommt: Eigentlich war das Transparenzgesetz bereits vor zwei Wochen auf der Tagesordnung der Bürgerschaft, wurde aber wegen Beratungsbedarf von Rot-Grün verschoben. Am 18. Dezember wird darüber abgestimmt, allerdings ohne Debatte. Martin Dolzer von der Linkspartei kritisiert: „Entgegen anderweitiger Zusage von Rot-Grün wird nun ohne Debatte abgestimmt, dabei geht es um ein Gesetz mit weitreichenden Folgen.“ Die Linksfraktion hat ebenfalls einen Zusatzantrag eingebracht, der „unseren Vorstellungen von Transparenz am nächsten kommt“, sagt Michel.

Gleichwohl wird der Antrag wenig Aussicht auf Erfolg haben. SPD und Grüne haben gemeinsam mit CDU und FDP einen Zusatzantrag ausgearbeitet, der in der Bürgerschaft die nötige Mehrheit bekommen wird. Dieser war bis Redaktionsschluss zwar noch nicht öffentlich, aber gegenüber der taz erklärte Urs Tabbert, justizpolitischer Sprecher der SPD, dass der Entwurf hinsichtlich des Datenschutzes von Antragssteller*innen noch einmal nachgebessert wurde: „Antragstellerinnen und Antragssteller, die nach personenbezogenen Daten fragen, können sich sicher sein, dass ihre Daten im Rahmen einer Bearbeitung nicht ohne Prüfung an Dritte weitergegeben werden.“ Ob das ausreicht, um eine neuerliche Volksinitiative der Datenschützer*innen zu verhindern, ist vorerst fraglich.

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