Neues Gesetz zu Konfliktrohstoffen: Die Schlupflöcher bleiben

Wer ein Handy nutzt, finanziert womöglich Bürgerkrieg mit, da viele Rohstoffe aus Konfliktgebieten kommen. Ein Gesetz soll das ändern. Und?

Hände wühlen in einer Schüssel mit Wasser und Steinbröseln

Einige kongolesische Minen stehen im Verdacht, bewaffnete Konflikte zu finanzieren Foto: dpa

BERLIN taz | Firmen, die Gold, Tantal, Zink und Wolfram importieren, sollen künftig deren Herkunft offenlegen. Häufig entstammen diese wichtigen Industriemetalle Regionen, in denen (Bürger-) Kriege herrschen. Damit mit ihrem Verkauf keine Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen finanziert werden können, sollen ab 2021 in der Europäischen Union besondere Sorgfaltspflichten gelten. An diesem Donnerstag will die Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag einbringen, mit dem sie eine EU-Verordnung umsetzt. Dabei sieht sie sich Kritik sowohl von der Opposition als auch von Menschenrechtsorganisationen und Wirtschaftsverbänden ausgesetzt.

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) soll dafür zuständig sein, die Importeure der genannten Metalle zu überprüfen. Die dafür notwendigen Daten erhält die Hannoveraner Behörde von den Importeuren selbst sowie vom Zoll.

„Das Gesetz bleibt hinter den ohnehin niedrigen Erwartungen zurück“, kritisiert Uwe Kekeritz, entwicklungspolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. So könne es die Einfuhr von Konfliktmineralien nicht verhindern. „Die EU-Verordnung selbst hatte schon etliche Schlupflöcher“, so Kekeritz, „aber die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag versprochen, ein Gesetz mit starken Durchsetzungsbestimmungen zu erlassen“. Diese Chance werde nun leichtfertig vertan.

Auch Entwicklungsorganisationen wie Germanwatch oder das Ökumenische Netz Zentralafrika (ÖNZ) sehen eklatante Schwachstellen. Sie bemängeln vor allem, dass die BGR ihren Bericht nicht veröffentlicht: „Wenn die Namen der Unternehmen öffentlich nicht einsehbar sind, kann die Zivilgesellschaft die Umsetzung des Konfliktmineralien-Gesetzes nicht kontrollieren“, sagt Gesine Ames vom ÖNZ.

Egal wie: Das Gesetz wird Vorbildcharakter haben

Mit Sorge blickt Giuseppe Cioffo vom European Network for Central Africa (EurAc) in Brüssel darauf, wie das Gesetz in Deutschland und den Niederlanden, wo das Gesetzgebungsverfahren ebenfalls läuft – umgesetzt wird. Die südlichen und östlichen Mitgliedsländer verhielten sich abwartend, so Cioffo. Deshalb hätten die Vorschriften in Deutschland und den Niederlanden europaweit Vorbildfunktion. Auch für Cioffo ist wichtig, dass „die Akteure der Zivilgesellschaft ihre auch in der Verordnung vorgesehene Überwachungsrolle über das Verhalten von Unternehmen ausüben können“.

Bislang hätten sich die EU-Kommission und Teile der Industrie mit dem Argument gegen eine Veröffentlichung von Daten des Zolls gewandt, dass dies gegen den Zollkodex der EU und das Branchengeheimnis verstoße. „Beide Argumente sind aber fragwürdig, da das UCC Rechts- und Ausnahmeregelungen zulässt“, sagt Cioffo. Und überhaupt, seien die betreffenden Daten über private Datenanbieter zu einem hohen Preis schon jetzt verfügbar: „Wer über genügend Geld verfügt, kann sich schon darüber informieren, wer in welcher Hütte welche Metalle gekauft hat.“

Wirtschaftsverband: Ziel verfehlt

Schneller als das Gesetz zu Konfliktrohstoffen im Bundestag ist das Thema in der Öffentlichkeit angekommen: „Die Kunden wollen wissen, woher die Rohstoffe für ihre Fahrzeuge oder Elektronikgeräte kommen“, sagt Sebastian Schiweck, der bei der Wirtschaftsvereinigung Metalle für Rohstoff- und Handelspolitik zuständig ist. Das Gesetz bereite einigen Unternehmen viel bürokratischen Aufwand, verbessere die Lage in den betroffenen Ländern aber nicht, befürchtet er. Denn die Pflicht zur Offenlegung betreffe nur die Importeure von Erzen und Metallen, nicht aber von verarbeiteten Materialien. Wer in China produziere, könne seine Rohstoffe kaufen, bei wem er wolle und unterliege keinerlei Nachweispflichten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung muss nun noch in den Bundesrat, seine Regeln sollen ab dem 1.1.2021 für die Unternehmen gelten.

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