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Waffen­sammler muss in den Knast

Kriminelles Handeln, aber auch tragische Entwicklung: Ein isoliert lebender Mann hortete Schusswaffen. Er bewegte sich auch in Nazi-Foren und sammelte NS-Devotionalien

„Der Angeklagte fand es erstrebenswert, eine Vielzahl von Waffen zu besitzen – auch als Machtdemonstration.“

Richter Patrick Gerberding

Wegen vorsätzlichen Verstoßes gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz hat das Landgericht Hannover am Mittwoch einen 30-jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Sein 53-Jähriger Vater erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung – wegen Mitwisserschaft. Richter Patrick Gerberding sprach von kriminellem Handeln, aber auch von einer tragischen Entwicklung des Angeklagten. Dieser sei wegen seiner Körperfülle – bei seiner Festnahme wog der Mann 250 Kilogramm – von Schulkameraden gemobbt worden. Er habe sich dann aus dem realen Leben zurückgezogen und ein neues Leben im Netz gefunden – bis zu 20 Stunden am Tag verbrachte er vor dem Computer.

„Sein Zimmer war eine Trutzburg gegenüber der Außenwelt“, sagte Gerberding. Die Rollläden waren heruntergezogen und festgeklebt, die Kartons mit den Waffen stapelten sich, es gab kaum Sauerstoff zum Atmen. „Der Angeklagte fand es erstrebenswert, eine Vielzahl von Waffen zu besitzen – auch als Machtdemonstration.“

Anfang 2019 fiel der Angeklagte auf ein Lockangebot herein, Ermittlungen im Darknet führten zur Razzia und Festnahme des jungen Mannes. Die Polizei entdeckte in seinem Zimmer mehr als 50 funktionsfähige Waffen, darunter Gewehre, Maschinenpistolen, eine Abschussvorrichtung für eine Panzerfaust, rund 3.650 Schuss Munition, etwa 100.000 Euro sowie Orden und Fahnen aus der NS-Zeit. Das Bargeld sei legales Geld, er habe ein gutes Händchen mit Bitcoins gehabt, hatte der Angeklagte beteuert. Er habe rund 10.000 Euro – Geldgeschenke seiner Großmutter – investiert.

Im Prozess legte der Angeklagte ein Geständnis ab. Er bestritt aber, dass er Menschen verletzen wollte. Er war Fan eines Blogs, auf dem Fake News, rechtsextreme Hetze und Hass verbreitet werden.

Weil zunächst ein Terrorverdacht im Raum stand, ermittelte die Generalstaatsanwaltschaft Celle. Hinweise auf konkrete Anschlagspläne gab es aber nicht. Aufgrund seiner Leibesfülle wäre ein Anschlag auch kaum möglich gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Haft für den 30-Jährigen gefordert, drei Jahre für den Vater. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch für den Vater und eine zweijährige Bewährungsstrafe für den Sohn. (dpa)

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