Abschiebung von Ibrahim M.: Ungewohnt transparent

Die zweite Abschiebung des Straftäters und Ex-Mongols-Chefs Ibrahim M. durften die Medien eng begleiten. Offenbar wollten die Behörden gut dastehen.

Der Gefängnistrakt des Polizeipräsidiums Bremen.

Bereits in Deutschland wurde die Abschiebung medial begleitet: M.s Gefängnis in Bremen Foto: dpa

BREMEN taz | Als der zum zweiten Mal abgeschobene Ibrahim M. – von der Polizei „Clan-Größe“ genannt – am Samstag um 10 Uhr auf dem Flughafen Beirut landete, wartete dort ein Kamerateam von RTL. So transparent sind solche polizeilichen Maßnahmen sonst nicht. Diesmal wollten die Behörden offenbar ihren Erfolg öffentlich feiern. In den letzten Monaten hatten sie in der Auseinandersetzung mit „Großfamilien und Clans“, wie sie im Behördenjargon heißen, in den Medien mehrfach nicht gut ausgesehen.

Diesmal begleitete Innenminister Horst Seehofer die Abschiebung medial und die Verteidigungsministerin, und CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer bemerkte nach erfolgter zweiter Abschiebung: „Es ist ganz wichtig, dass er wieder da ist, wo er hingehört, nämlich nicht nach Deutschland.“

Die Sprecherin des Bremer Innensenators teilte mit, dass Ibrahim M. für seine erste Abschiebung nun eine Rechnung über 65.000 Euro erhalten würde und für die zweite Abschiebung etwa die Hälfte. Auch über solche Kostenansprüche erfahren wir sonst nichts – zwar sind sie gesetzlich erlaubt, in der Regel wird darüber aber geschwiegen, da es keine Zustelladresse für solche Rechnungen gibt.

Freizügig haben die bremischen Behörden auch das Vorstrafenregister von Ibrahim M. öffentlich gemacht: Von 1989 bis 2014 sei er 19 Mal rechtskräftig in Deutschland verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei und bandenmäßigen Drogenhandels. Er war einmal Chef des mittlerweile verbotenen Rockerclubs Mongols MC.

Freizügig haben die bremischen Behörden auch das Vorstrafenregister von Ibrahim M. öffentlich gemacht

Während einer Anhörung von Ibrahim M. durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) am 7. November war die Wohnung durchsucht worden, in der er sich vor seiner ersten Abschiebung aufgehalten hatte: Waffen und scharfe Munition fanden sich da, wie die Polizei mitteilte.

Strafanzeige wegen Beleidigung hat die Bremer Polizei derweil gegen einen Libanesen gestellt, der Ibrahim M. mit einem Messer in der Tasche im Abschiebegewahrsam besuchen wollte. Der Spiegel durfte offenbar das polizeiliche Protokoll lesen. „Ich ficke dich“, „Wichser“, „Du Nazi“ soll der Besucher geschimpft und mit Bandenkrieg gedroht haben: „Ihr fühlt euch nur stark, weil wir hier drin sind. Kommt mit auf die Straße. Ich habe 1.000 Leute, die euch fertigmachen.“

Diesmal, so wollten die deutschen Behörden offenbar über die Medien klarmachen, haben sie gewonnen.

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