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Versorgungsnetz mit „weißen Flecken“

Gesundheitsministerium plant fragwürdige Studie zu Abtreibungsmöglichkeiten

Von Eiken Bruhn

„Welches medizinische Versorgungsangebot zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs steht Frauen in Deutschland derzeit zur Verfügung?“ Diese Frage will sich das Bundesgesundheitsministerium durch eine von ihm in Auftrag gegebene Studie beantworten lassen. Am 11. November endet die Ausschreibungsfrist. Mit diesem zweiten Modul einer 5 Millionen Euro teuren Studie sollen diejenigen besänftigt werden, die das Vorhaben kritisiert hatten, weil ursprünglich nur „seelische Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen“ untersucht werden sollten.

Die zusätzliche Untersuchung der Versorgungssituation, so die Hoffnung der Kri­ti­ker*innen, würde Argumente für eine Liberalisierung des deutschen Abtreibungsrechts liefern. Denn das bestehende Recht mit seinen Paragrafen 218 und 219a im Strafgesetzbuch sorgt direkt und indirekt dafür, dass immer weniger Ärz­t*innen und Kliniken Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Wie die taz vor zweieinhalb Jahren veröffentlicht hatte, gibt es ländliche Regionen, in denen Frauen bis zu 150 Kilometer für einen Abbruch fahren müssen. Aber auch in vielen Städten wird es nach taz-Recherchen eng. Eine Wahl zwischen verschiedenen Abbruch- und Narkosemethoden gibt es häufig nur in Großstädten, zudem sind nur wenige Mediziner*innen bereit, einen Abbruch nach der zehnten Schwangerschaftswoche durchzuführen.

Das Gesundheitsministerium erwartet durch die Studie die Untersuchung der „regionalen Verteilung und Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bzw. Praxen und Kliniken, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen“. Die Forschenden schreiben sämtliche Praxen und Kliniken in Deutschland an. Als realistisch gilt eine Rücklaufquote von 20 bis 30 Prozent. „Eine deutschlandweite vollständige Erhebung“, wie es im Ausschreibungstext heißt, ist im Voraus ausgeschlossen.

Einen anderen Weg als die Befragung gibt es nicht, da nur einer Stelle in Deutschland die Daten vollständig vorliegen, die sie aber nicht herausgeben darf: Beim statistischen Bundesamt müssen alle Mediziner*innen Schwangerschaftsabbrüche melden. Dieses bereitet die Daten auf Länderebene auf. Eine kleinräumigere Statistik, etwa auf Landkreisebene, ist ihnen laut Gesetz verboten.

Dabei wäre eine solche Statistik höchst aufschlussreich: Sie würde sehr wahrscheinlich zeigen, wie spät Frauen Schwangerschaften abbrechen, wenn sie in Regionen leben, in denen sie weite Wege vor sich haben und der Mediziner*innenmangel die Wartezeiten verlängert. Auf Länderebene zeichnet sich ein Trend zum Abbruch in späteren Schwangerschaftswochen für die letzten acht Jahre derzeit nur in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Bremen ab, in anderen Bundesländern gibt es zum Teil eine gegenläufige Entwicklung.

Die Grüne Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, keine detailliertere Statistik zuzulassen. „Wir müssen wissen, wo die weißen Flecken auf der Landkarte sind, damit ein gutes Versorgungsnetz aufgebaut werden kann“, sagte sie der taz.

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