Bezahlung von GebäudereinigerInnen: Kampf um Lohnzuschläge

Die Gewerkschaft IG BAU warnt vor „Tricksereien mit Arbeitsverträgen und Lohndrückerei“ in Putzfirmen. Arbeitgeber kündigen Rahmentarifvertrag.

Gebäudereinigerin mit Reinigungswagen

GebäudereinigerInnen aufgepasst: Bei Verträgen wird getrickst Foto: dpa

BERLIN taz | In der Reinigungsbranche rumort es. Derzeit warnt die Gewerkschaft IG BAU in Schreiben an 200 Bürgermeister in großen Städten davor, öffentliche Aufträge an Putzfirmen zu vergeben, die „Tricksereien mit Arbeitsverträgen und Lohndrückerei“ praktizierten. So heißt es in einer Mitteilung der Gewerkschaft. „Bundesweit drängen Arbeitgeber im Gebäudehandwerk Beschäftigte dazu, geänderte Arbeitsverträge zu unterschreiben“, erklärte Ulrike Laux vom Bundesvorstand der IG BAU.

„Der Druck, der gegenüber Gebäudereinigerinnen und Glasreinigern aufgebaut wird, um an deren Unterschrift zu kommen, ist enorm“, so Laux. Beschäftigte, die sich auf neue oder geänderte Arbeitsverträge einließen, müssten massive Abstriche beim Lohn hinnehmen. So würden beispielsweise bei Überstunden keine Zuschläge mehr bezahlt und der Urlaubsanspruch auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum reduziert. Die Arbeitgeber praktizierten eine „Geiz-ist-geil-Mentalität“, sagte Laux.

Hintergrund der Anschuldigungen sind die Verhandlungen über einen neuen Rahmentarifvertrag. Dabei geht es um die Frage, ob auch Teilzeitbeschäftigte Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag, also einen höheren Stundenlohn, haben, wenn sie Überstunden arbeiten. Die IG BAU fordert diese Zuschläge auch für TeilzeitarbeiterInnen. Denn das Bundesarbeitsgericht hat in einem aufsehenerregenden Urteil Ende vergangenen Jahres entschieden, dass auch Teilzeitler Anspruch auf Lohnzuschläge haben, wenn sie Überstunden leisten.

Zuschläge nur für Vollzeitkräfte

Der lange Jahre geltenden Rahmentarifvertrag in der Reinigungsbranche sah aber nur Mehrarbeitszuschläge für Vollzeitkräfte vor, sagte Christopher Lück vom Innungsverband der taz. Nach dem Urteil kündigten die Arbeitgeber den Rahmentarifvertrag mit Wirkung zum August, um eine neue Vereinbarung zu treffen.

Die Arbeitgeber bieten an, dass die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gelten, wenn diese Beschäftigten schon acht Stunden an einem Tag gearbeitet haben und dann noch an diesem Tag Überstunden draufsatteln. Die IG BAU fordert Mehrarbeitszuschläge für alle und ein 13. Monatsgehalt.

Der gekündigte Rahmentarifvertrag hat zwar eine Nachwirkung für bereits Beschäftigte. Unterschreiben diese jedoch einzeln Vereinbarungen mit schlechteren Regelungen oder handelt es sich um Neueingestellte, gilt der alte Vertrag nicht mehr. Der nächste Verhandlungstermin zum Rahmentarifvertrag ist der 30. September. In der Branche arbeiten rund 650.000 Beschäftigte, drei Viertel davon in Teilzeit. Die unterste Lohnstufe bietet einen Stundenlohn von 10,56 Euro. Die Tarifverträge sind allgemeinverbindlich.

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