: Streit im Rocker-Ausschuss
SPD will Zeugen mit nichtöffentlichen Aussagen konfrontieren. Notfalls ziehe sie vor das Verfassungsgericht
Kai Dolgner, SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss
Im Untersuchungsausschuss zur Rockeraffäre in Schleswig-Holstein ist ein juristischer Streit entbrannt. Es geht dabei um den Umgang mit nicht-öffentlichen Zeugenaussagen. Die SPD hat beantragt, Zeugen damit zu konfrontieren – vorausgesetzt, es handelt sich um keine Geheimnisse. „Im Zweifelsfall muss man das vor dem Verfassungsgericht klären“, sagte SPD-Obmann Kai Dolgner.
Laut Landesgesetz entscheidet der Ausschuss „über Art und Umfang von Mitteilungen an die Öffentlichkeit aus nichtöffentlichen Sitzungen“. Die Abgeordneten trafen am Montag noch keine Entscheidung über den SPD-Antrag.
„Das Ziel eines Untersuchungsausschusses ist es nicht, möglichst viel zu verheimlichen, sondern möglichst viel öffentlich zu machen“, sagte Dolgner. Ihm sei unverständlich, warum er nicht zitieren dürfe, „wenn ein Staatsanwalt eine interessante Rechtsauffassung äußert, wie es zu einem unwahren Vermerk gekommen ist oder Polizeibeamte sich über Merkwürdigkeiten äußern, die weder Dritte gefährden noch Staatsgeheimnisse betreffen“. Der FDP-Obmann im Ausschuss, Jan-Marcus Rossa unterstützt Dolgners Wunsch, diese Aussagen in die öffentliche Beweisaufnahme einfließen zu lassen „im Prinzip“. Das Untersuchungsausschussgesetz des Landes sei jedoch in dieser Frage nicht eindeutig.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss will mögliche Fehler bei Ermittlungen gegen Rocker in früheren Jahren aufklären. Es geht um Vorwürfe der Aktenmanipulation, Fehler beim Umgang mit V-Leuten und Mobbing. Vor allem der Umgang von Polizei und Staatsanwaltschaft mit entlastenden Hinweisen, die ein V-Mann-Führer nach einem Rockerüberfall 2010 im Schnellrestaurant Subway in Neumünster erlangte, wirft Fragen auf. Damals hatten Mitglieder der „Bandidos“ Rocker der „Red Devils“ angegriffen und zwei Männer schwer verletzt. Die Hinweise eines Informanten, wonach ein damals in U-Haft sitzender Verdächtiger gar nicht am Tatort gewesen sei, gelangten erst auf Druck von zwei Ermittlern zu den Akten. (dpa)
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