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Lange Haftstrafen im Lügde-Prozess gefordert

Von Simone Schmollack

Andreas V. könnte 14 Jahre im Gefängnis verbringen, Mario S. 12 Jahre und 6 Monate. Beiden Angeklagten im „Lügde-Prozess“ um massenhaften sexuellen Kindesmissbrauch droht im Anschluss an die Haft zudem Sicherungsverwahrung. Dafür plädierte die Staatsanwaltschaft Detmold am Freitag im Landgericht.

Zudem trugen acht Vertreter*innen der Nebenklage ihre Plädoyers vor. Fünf von ihnen schlossen sich der Staatsanwaltschaft an. Zwei Vertreter*innen forderten für beide Männer 14 Jahre und 6 Monate, ein anderer Nebenkläger plädierte für 14 Jahre Haft. Den Männern wird sexuelle Gewalt an Kindern in insgesamt mehr als 450 Fällen vorgeworfen.

Vor dem Verlesen der Plädoyers wurde das medizinisch-psychiatrische Gutachten zum Angeklagten Andreas V. vorgetragen. Die Essener Psychologin Kristina Krisam bescheinigte dem Mann einen „tief verwurzelten Hang zur Begehung von Straftaten in Fragen der sexuellen Selbstbestimmung“, wie Gerichtssprecher Wolfram Wormuth sagte. Mit anderen Worten: Es ist damit zu rechnen, dass V. nach seiner Entlassung rückfällig werden könnte. Ähnliches bescheinigte bereits am Donnerstag, dem 8. Prozesstag, Psychiaterin Marianne Miller Mario S. Am Donnerstag verlas Richterin Anke Grudda zudem Stellungnahmen von minderjährigen Opfern, die unter Alpträumen leiden und fürchten, dass Andreas V. aus dem Gefängnis fliehen und ihnen wieder Gewalt antun könnte. Am 30. August sollen die letzten Plädoyers der Nebenklage verlesen werden, am 5. September könnte das Urteil verkündet werden.

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