: A 281 landet erneut vor Gericht
Die „Bürgerinitiative für eine menschengerechte A 281“ will per Eilantrag den Ringschluss der Autobahn verhindern. Sie sieht Fehler im Planfeststellungsverfahren. Der Verkehrssenator widerspricht
Norbert Breeger, BI-Sprecher
Von Lukas Scharfenberger
Die Bürgerinitiative „für eine menschengerechte A 281“ (BI) will mit einem Eilantrag am Bundesverwaltungsgericht den Ringschluss der A281 verhindern.
Der Antrag wird von jenen getragen, die durch den Weiterbau der Autobahn entweder Teile ihres Grundstücks verlieren würden oder eine unzumutbare Lärmbelästigung befürchten. BI-Sprecher Norbert Breeger ist siegessicher: „Unsere Chancen stehen nicht schlechter als bei der ersten Klage 2010 – und die haben wir gewonnen.“
Schon seit den 90er Jahren plant die Stadt einen Autobahnring um Bremen. Abgesehen von dem Wesertunnel, der bereits gebaut wird, gibt es noch den Bauabschnitt (BA) 2.2 zwischen der Neuenlanderstraße und dem Autobahnzubringer Arsten, der nun gebaut werden soll.
Derzeit wird der Verkehr noch durch Ampeln unterbrochen und an einem Wohngebiet vorbei über die Neuenlanderstraße geführt. Dies führt zu erheblichen Belastungen für Anwohner*innen. Durch den Ringschluss soll sich das ändern.
Die BI sieht allerdings nur geringen Nutzen, befürchtet dafür aber während der Bauphase einen Verkehrsinfarkt in der Innenstadt. Breeger bevorzugt als Alternative eine Bundesstraße unter dem Flughafen hindurch bis nach Brinkum.
So würde man die Innenstadt und die Wohngebiete entlasten, sagt er. Das Problem: Der Vorschlag wurde aus finanziellen Gründen vom Bund abgelehnt. Breeger ist sich aber sicher, dass eine Finanzierung möglich wäre, „wenn man nur will.“ Doch zunächst müsse der Baubeginn des BA 2.2 gestoppt werden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es aber nicht darum, wer verkehrspolitisch den effizienteren Vorschlag macht, sondern, ob es Fehler im Planfeststellungsverfahren gegeben hat. Breeger sagt, die habe es gegeben, da man die vorgeschlagenen Alternativen der BI nicht ausreichend geprüft habe.
Der Sprecher des Verkehrssenators ist hingegen der Überzeugung, dass das Planfeststellungsverfahren der Stadt ordnungsgemäß durchgeführt worden sei.
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