: Botswanas Justiz kippt Verbot von Homosexualität
Hohes Gericht urteilt gegen „Kriminalisierung von Liebe“. In Afrika ist das kontrovers
Von Dominic Johnson
In einem für Afrika wegweisenden Urteil hat das zweithöchste Gericht Botswanas das Verbot gleichgeschlechtlicher Handlungen zwischen Erwachsenen für verfassungswidrig erklärt. Die entsprechenden Paragrafen des Strafgesetzbuchs stellten einen Bruch des Rechtes auf Menschenwürde, Freiheit, Privatsphäre und Gleichheit dar, befand der Botswana High Court am Dienstag. Die im Gerichtssaal versammelten LGBT-Aktivisten, teils mit Regenbogenfahnen ausgestattet, brachen in Jubel aus.
Ein 24-jähriger Student hatte Verfassungsbeschwerde eingereicht, da er seinen Umgang mit anderen Menschen in unzulässiger Weise eingeschränkt sah. Die Richter gaben ihm in ihrem blumigen Urteilsspruch recht: „Welche Regulierungsfreude und Genugtuung erzeugt das Gesetz, wenn es solches Verhalten zwischen einwilligenden Erwachsenen, die in ihrem privaten Schlafzimmer, Wohnraum und/oder Gelände ihre Liebe zueinander ausdrücken und ausüben, verbietet und kriminalisiert? Stellt dies nicht eine Überregulierung menschlichen Verhaltens und Ausdrucks dar, die die von der Verfassung ausgesprochenen, garantierten und festgelegten Grundrechte verletzt und einschränkt? Persönliche Autonomie bei sexuellen Vorlieben und Neigungen muss daher respektiert werden. Jede Kriminalisierung von Liebe oder von Erfüllung durch Liebe verwässert Mitgefühl und Toleranz.“
Im Jahr 2003, so die Lobbygruppe Legibabo (Lesbians, Gays and Bisexuals of Botswana), habe Botswanas höchstes Gericht die Entkriminalisierung von Homosexualität noch abgelehnt, weil die Zeit dafür „noch nicht gekommen“ sei. Die Aktivisten hoffen nun, dass andere Länder Botswanas Beispiel folgen. In rund zwei Drittel aller Staaten Afrikas ist Homosexualität illegal, meist gelten Verbote aus der von christlicher Missionierung geprägten europäischen Kolonialzeit weiter und in manchen Ländern steht darauf sogar die Todesstrafe.
Erst am 24. Mai bestätigte der High Court in Kenia das Verbot von Homosexualität: Da die Verfassung die Ehe als Bund zwischen Mann und Frau definiere, seien gleichgeschlechtliche Beziehungen „ob privat oder nicht, förmlich oder nicht, eine Verletzung des Geistes und des Buchstabens der Verfassung“.
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