Bundeswehreinsatz „Mission Gazelle“: Ohne Mandat in Nigers Wüste
„Mission Gazelle“ – so heißt ein Bundeswehreinsatz, den es offiziell gar nicht gibt. Kämpfe in Niger lenken nun die Aufmerksamkeit auf die Mission.
BERLIN taz | Mit den blutigen Kämpfen in Niger richtet sich verstärkte Aufmerksamkeit auf eine Bundeswehrmission, die es offiziell gar nicht gibt: die „Mission Gazelle“ zur Ausbildung nigrischer Streitkräfte. Nur weil der Wehrbeauftragte der Bundeswehr, Hans-Peter Bartels (SPD), Anfang Mai der Zeitung Bild davon erzählte, wurde dieser Einsatz öffentlich bekannt.
Linke, FDP und Grüne kritisierten am 9. Mai in der Bundestagsdebatte zur Verlängerung der beiden Mali-Einsätze der Bundeswehr, dass „im Niger Spezialkräfte der Bundeswehr nigrische Soldaten ausbilden, und das auch noch ohne Bundestagsmandat“, wie die Linken-Abgeordnete Christine Buchholz sagte. „In einer Grenzregion, in der es immer wieder zu dschihadistischen Angriffen kommt“, so die Grüne Agnieszka Brugger.
Berichten zufolge trainieren seit Mai 2018 Kampfschwimmer der Bundesmarine nigrische Soldaten an militärischen Karten und Kommunikationsmitteln. Sie seien zur Eigensicherung bewaffnet. Da keine Einbeziehung in Kampfhandlungen zu erwarten sei, bewege sich der Einsatz „unterhalb der Mandatsschwelle“, soll die Bundeswehr dem Verteidigungsausschuss des Bundestages erläutert haben. Es sei eine „Ausbildung eher rudimentärer Art“.
Die Einschränkung, dass keine bewaffneten Auseinandersetzungen zu erwarten seien, gilt aber auch für den Bundeswehreinsatz zur Ausbildung der Armee Malis – und den beschließt der Bundestag. Nun soll der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages die Mandatierungspflicht klären.
Niger ist ein enger Partner Deutschlands. Die Logistik für das Bundeswehrkontingent der UN-Mission in Mali mit Standort Gao läuft über Nigers Hauptstadt Niamey, auf deren Flughafen Deutschland eine Luftwaffenbasis mit etwa 50 deutschen Militärangehörigen aufgebaut hat. Kürzlich kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) die Ausweitung der Ausrüstungshilfe für Nigers Armee an.
Leser*innenkommentare
Henni
Sind ausgerechnet Kampfschwimmer der Bundesmarine dazu befähigt, in dem Wüstenstaat Niger nigrische Soldaten auszubilden? Sehr seltsam! Auch wenn es "nur" um militärische Karten usw. geht...
05654 (Profil gelöscht)
Gast
Angesichts des völkerrechtlichen Gewaltverbotes & Bestimmung der Bundeswehr ausschließlich zur Verteidigung nach dem Grundgesetz , bedarf jeder militärische Einsatz einer besonderen Legitimation d.h. eines Parlamentarischen- oder UN-Mandats . Eine Ausnahme wäre lediglich auf Grundlage des Art. 51 der Charta der UN möglich , welche ebensolche jedoch nur im Falle der Selbstverteidigung zulässt . Fazit : Bundeswehreinsatz ohne Mandat Verfassungs- & Völkerrechtswidrig .
www.unric.org/html...man/pdf/charta.pdf , www.gesetze-im-int...BJNR000010949.html , www.bundestag.de/r...25-16-pdf-data.pdf