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Bodenhaltung vorgegaukelt

Niedersachsen verbietet künftig die Kennzeichnung „Eier aus Bodenhaltung“ bei Wachteleiern

Von Katharina Gebauer

TierschützerInnen werfen einem Wachtelbetrieb bei Goldenstedt im Landkreis Vechta Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vor. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und die örtliche Überwachungsbehörde widersprechen den Vorwürfen. Die bisherige Kennzeichnung der Wachteleier als „Eier aus Bodenhaltung“ wird aber verboten, da entsprechende Vorgab­en nur für Hühnereier existieren.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte die vermeintlichen Verstöße in dem Goldenstedter Betrieb Anfang April heimlich gefilmt. Auf den Aufnahmen sieht man etwa 10.000 Tiere, die in dunklen Käfiganlagen ohne Licht gehalten werden.

Die Wachteln sind verletzt und zeigen Verhaltensstörungen wie Federpicken, sodass ihr Federkleid kahle Stellen aufweist. Daraufhin nahm die Lebensmittelkette Edeka die Eier bis zur Klärung der Vorwürfe aus ihrem Sortiment. Der Eierproduzent und der Landkreis Vechta wiesen die Vorwürfe jedoch zurück.

Bei Kontrollen vergangene Woche wurde nun die tierschutzgerechte Haltung anerkannt. Der Betreiber wurde lediglich aufgefordert, Dokumente kurzfristig nachzureichen. Zudem wurde ein Lichtband empfohlen, um bestimmte Einstreuflächen durch mehr Helligkeit für die Tiere attraktiver zu machen. Aber: „Der Verkauf der Eier aus dem betreffenden Betrieb ist nur noch ohne die Kennzeichnung ‚aus Bodenhaltung‘möglich“, sagt Natascha Manski, Pressesprecherin des Landwirtschaftsministeriums Niedersachsen.

Das Deutsche Tierschutzbüro begrüßt, dass die Kennzeichnung „Bodenhaltung“ bei Wachteleiern ohne vorhandene Vermarktungsnormen unzulässig ist. „Aus unserer Sicht handelt es sich dennoch um Tierquälerei“, sagt Jan Peifer, Gründer und Vorsitzender der Tierschutzorganisation. Es sei befremdlich, dass eine erneute Sichtung der Wachtelhaltung in Goldenstedt nun zu einer tierschutzkonformen Einstufung geführt hat.

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