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Drei Essen in Haft

Polizei hält Abschiebehaft-Schilderung von Momodou B. für teilweise übertrieben

Für teilweise falsch hält die Polizei die Schilderung der Bedingungen im Abschiebegewahrsam im Bericht der Black Student Union über den Fall Momodou B., den die taz in Auszügen dokumentiert hat.

Während unwidersprochen bleibt, dass gebotene ärztliche Behandlungen wegen akuter Zahnschmerzen erst nach langem Drängen eingeleitet werden, ist es der Polizei wichtig, festzustellen, dass Momodou B. Zugang zu dem Standard-Verpflegungszyklus für alle Häftlinge habe. Dieser bestehe aus „drei Mahlzeiten, Frühstück, Mittagessen und Abendverpflegung“ und Herr B. nehme daran teil, so ein Schreiben der Polizei. Dem taz-Artikel „Sie behandeln mich wie einen Kriminellen“ zufolge würde er nur zwei Mahlzeiten erhalten.

Anstoß erregt hat auch die saloppe Schilderung der finanziellen Ausstattung von Abschiebehäftlingen: „Jede Woche, alle acht bis neun Tage geben sie dir 20 Euro. Dafür kannst du Zigaretten kaufen oder so Zeugs halt“, hatte Momodou B. die Situation skizziert. Tatsächlich bekommen Abschiebehäftlinge laut Polizei aber „3,60 Euro Taschengeld am Tag, das zum Wochenbeginn in einer Gesamthöhe von 25,20 Euro ausgezahlt“ werde.

Jeder Abschiebehäftling habe dann die Möglichkeit, seine Einkaufswünsche an die Haus- oder Sozialarbeiterin zu übergeben – und nicht an „Polizeileute“, wie der Artikel die Wahrnehmung des Häftlings wiedergibt. (taz)

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