Reform der Psychotherapie: „Gut für Therapeuten und Patienten“

Die Regierung beschließt, dass die Selbstverwaltung ein Konzept für den Zugang zu Behandlungen ausarbeiten soll. Auch ein neues Studienfach soll kommen.

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Zum Wintersemester 2020 soll es auf fünf Jahre angelegte Psychotherapie-Studiengänge geben Foto: imago/Gary Waters

BERLIN afp/dpa | Die Bundesregierung hat die Reform der Psychotherapie auf den Weg gebracht: Der vom Kabinett am Mittwoch gebilligte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ein neues Konzept für den Zugang zu einer psychotherapeutischen Behandlung ausarbeitet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Kliniken und Ärzteschaft (G-BA) solle Vorschläge ausarbeiten, um „die Behandlung besser zu strukturieren und zu koordinieren“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) von Mittwoch.

Die Selbstverwaltung sei „jetzt am Zuge“, sagte der Minister. Ursprünglich hatte Spahn geplant, dass künftig in Voruntersuchungen entschieden werden soll, welches Hilfs- oder Therapieangebot die Betroffenen erhalten sollen. Er wollte damit eine bessere Steuerung der Terminvergabe erreichen, weil viele Patienten zu lange auf einen Termin warten müssen.

Vertreter der Psychotherapeuten waren gegen dieses Vorhaben Sturm gelaufen. Sie sahen darin eine zu große Hürde, die Patienten abschrecken könnte, eine Behandlung aufzunehmen. Daraufhin beriet Spahn mit den Interessenvertretern, um schließlich den jetzigen Gesetzentwurf vorzulegen. Darin wird der G-BA beauftragt, „eine berufsgruppenübergreifende koordinierte Zusammenarbeit der Psychotherapeuten mit anderen Leistungserbringern zu regeln“, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

Keine zusätzlichen Hürden beim Zugang

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zeigte sich erleichtert über Spahns Verzicht auf sein ursprüngliches Vorhaben. „Wer eine psychotherapeutische Behandlung braucht, wartet in Deutschland in ländlichen Regionen fünf bis sechs Monate“, sagte BPtK-Präsident Dietrich Munz der NOZ. „Dieses Problem lässt sich nicht durch zusätzliche Hürden beim Zugang zur psychotherapeutischen Behandlung lösen.“

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte zwar ebenfalls Spahns Rückzieher. Er kritisierte aber zugleich das jetzige Vorhaben, den G-BA mit der Ausarbeitung eines neuen Konzepts zu beauftragen. „Die Versorgung schwer psychisch Kranker zu verbessern ist eine politische Aufgabe“, sagte er der NOZ. „Die dürfen wir nicht an die Selbstverwaltung abschieben, weil wir uns nicht einigen können“, sagte Lauterbach.

Der Gesetzentwurf regelt auch die Ausbildung der Psychotherapeuten neu. Für den Beruf soll es künftig anders als bisher einen eigenen Studiengang geben. Bislang müssen Psychotherapeuten ein Vollstudium der Psychologie absolvieren, bei den Kinder- und Jugend-Therapeuten ist es ein Pädagogik-Studium. Daran schließt sich eine Ausbildung zum Psychotherapeuten an.

Die neuen, auf fünf Jahre angelegten Studiengänge sollen zum Wintersemester 2020 starten. Vorgesehen ist ebenfalls, dass in der anschließenden Weiterbildung in Kliniken oder ambulanten Einrichtungen auch eine Vergütung bezahlt werden soll, worauf bisher kein Anspruch besteht. Spahn sagte, mit der neuen Ausbildung würden die Qualifikation noch besser und der Beruf noch attraktiver. „Das ist gut für Therapeuten und Patienten.“

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