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Mäurer beleidigt

Die Polizei ermittelt gegen antinationale AktivistInnen. Sie hatten den Innensenator vor dessen Amtssitz auf einem Banner verunglimpft und Rauch aufsteigen lassen

Straftat Beleidigung

In Paragraf 194 des Strafgesetzbuchs heißt es: „Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt.“

Die Polizei sei dennoch verpflichtet zu ermitteln, sobald sie Kenntnis von einer möglichen Straftat erlange, erklärte die Polizei der taz auf Nachfrage.

Die Staatsanwaltschaft entscheide im Fortgang, ob die Ermittlungen eingestellt werden, weil kein Strafantrag vorliege oder kein „öffentliches Interesse“ an der Verfolgung bestehe.

Von Jean-Philipp Baeck

Nach einer Aktion der Gruppe „Nationalismus ist keine Alternative“ ermittelt die Staatsschutzabteilung der Polizei Bremen wegen Beleidigung sowie des Verdachts auf Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz. Laut Polizei seien die Strafanzeigen „von Amts wegen“ gefertigt worden.

Die Ermittlungen wurden aufgenommen, nachdem am Samstag auf dem linksradikalen Onlineportal „indymedia.org“ eine Mitteilung und ein Foto einer Aktion vor dem Sitz von Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) veröffentlicht wurden. Das Foto zeigt eine Gruppe von etwa 15 zumeist schwarz gekleideten Vermummten hinter einem Banner mit der Aufschrift „Mäurer, du Arschloch“ und „Die autoritäre Formierung stoppen“. Im Hintergrund steigt blauer Rauch auf.

Die AktivistInnen begründen ihre Aktion mit „reaktionären Vorstellungen von ‚Sicherheit‘ und ‚Gefahrenabwehr‘“ des Innensenators. Dieser versuche, die Bremer Ultra-Szene als Feindbild aufzubauen.

Das Banner gegen Mäurer zitiert dabei einen gleichlautenden Spruch, wie er vor Monaten bereits von Bremer Ultras gezeigt wurde. Auch das hatte zu Ermittlungen geführt. Das Verhältnis von Ultra-Szene und Polizei und Innensenator ist schon länger angespannt. Zuletzt hatte sich deshalb der Rechtshilfe-Verein „Grün-weiße Hilfe“ für Werder-Fans gegründet.

Die antinationalen AktivistInnen zählten zudem weitere Beispiele für einen aus ihrer Sicht „autoritären Zeitgeist“ auf. Dazu zählten sowohl „übertriebene Polizeieinsätze“ bei Zwangsräumungen wie die Kontrolle und Vertreibung von „Wohnungslosen, Drogenkonsument*innen und vermeintlichen Drogendealern (zumeist People of Color)“ vom Hauptbahnhof wie aus dem Steintorviertel.

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