Steuer gegen den Müll auf schwäbischen Straßen

Der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer will „das Übel an der Wurzel packen“. Seine Pläne gehen weit über den Kampf gegen Plastiktüten hinaus

Von Bernward Janzing

Künftig soll in Tübingen das Verursacherprinzip greifen: Nachdem in der schwäbischen Universitätsstadt im Jahr 2017 die Kosten für die Müllbeseitigung im öffentlichen Raum gegenüber dem Vorjahr um 50.000 Euro gestiegen sind, will die Kommune künftig Einwegverpackungen besteuern. Dazu fasste der Gemeinderat mit 22 Ja- gegen 10 Neinstimmen einen Grundsatzbeschluss. In der Beschlussvorlage beklagt die Stadtverwaltung, dass die „zunehmende Vermüllung durch Einwegverpackungen für Getränke und Speisen“ das Stadtbild präge.

Der grüne Oberbürgermeister Boris Palmer sagte, indem die Stadt die Produktion von Müll verteuere, beseitige sie finanzielle Fehlanreize und packe „das Übel an der Wurzel“. Die Verwaltung muss nun in den kommenden Monaten einen Vorschlag für eine Satzung über eine örtliche ­Verbrauchsteuer ausarbeiten. Zugleich wird sie laut Beschluss des Gemeinderates „mit einem Großteil der Tübinger Verzehrgeschäfte ein Konzept für Mehrwegverpackungen und Mehrweggeschirr“ erarbeiten.

„Hannoccino“ als Vorbild

Für Getränke gibt es dafür Vorbilder, wie etwa den Mehrwegbecher „Hannoccino“ in Hannover oder den FreiburgCup im Breisgau. Auch gibt es bereits einige Städte – Dresden, München, Düsseldorf und Hannover zum Beispiel –, die über ihre Abfallsatzung Einweggeschirr in städtischen Hallen oder Veranstaltungen wie Märkten verbieten, oder auf unterschiedliche Weisen gegen Plastiktüten vorgehen.

Eine kommunale Steuer auf Verpackungen wäre allerdings ein Novum in Deutschland, nachdem ähnliche Vorstöße in den 1990er Jahren immer wieder an juristischen Hürden gescheitert waren.

Die Stadt Tübingen sei sich bewusst, dass auch ihr Vorstoß rechtlich umstritten sei, hieß es. Es bestehe „ein gewisses rechtliches Risiko“, dass eine solche Steuer gerichtlich gekippt werden könnte.

Der Deutsche Städtetag hielt sich auf Anfrage mit einer juristischen Einschätzung noch zurück.