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Deutsche Wohnen schlägt wieder zu

Der Senat versucht, gegen die Deutsche Wohnen AG vorzugehen. Nun kauft der Konzern ein weiteres Wohnhaus in der Karl-Marx-Allee

Der Immobilienkonzern Deutsche Wohnen hat eigenen Angaben zufolge ein weiteres Wohngebäude in der Karl-Marx-Allee gekauft. Es handele sich um 150 Mietwohnungen, die den Bestand des Unternehmens langfristig ergänzen sollen, teilte eine Sprecherin am Mittwoch mit. Verkäufer ist demnach wie schon im Falle von vier anderen Blöcken mit 755 Wohnungen die Firma Predac.

Mieter dieser Wohnungen machen seit Wochen öffentlich gegen den bereits im Oktober erfolgten Verkauf mobil, weil sie starke Mieterhöhungen befürchten. Der Senat hat deshalb ein Hilfspaket beschlossen, um sie bei der Ausübung ihres Vorkaufsrechts zu unterstützen, das sie in diesem Fall bis zum 5. Januar geltend machen können. Sie sollen aber auch einen Bevollmächtigten beauftragen können, der ihr Vorkaufsrecht wahrnimmt und die Wohnung dann an die kommunale Wohnungsgesellschaft Gewobag veräußert.

Hilfspaket für einstige DDR-Prachtstraße

Das Hilfspaket gilt für 675 Wohnungen in drei Blöcken an der einstigen DDR-Prachtstraße. Das vierte Gebäude mit 80 Wohnungen liegt in einem Milieuschutzgebiet zum Erhalt der Sozialstruktur.

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat daher ein Vorkaufsrecht zugunsten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) ausgeübt, wie Baustadtrat Florian Schmidt (Grüne) am Mittwoch mitteilte.

Zwar verpflichtete sich die Deutsche Wohnen im Rahmen einer Abwendungsvereinbarung, bestimmte soziale Kriterien zu erfüllen und auf teure Modernisierungen zu verzichten, wie sie selbst mitteilte. Das sei jedoch etwa wegen einer Begrenzung auf zehn Jahre nicht ausreichend, um das Vorkaufsrecht abzuwenden, erläuterte Schmidt. Nun dürfte der Fall vor Gericht landen.

Parallel dazu versucht der Senat, mit rechtlichen Schritten eine Rekommunalisierung der in den 90er Jahren privatisierten Wohnungen in den anderen drei Blöcken zu erreichen. Am Dienstag untersagte das Landgericht dem Verkäufer Predac und dem Käufer Deutsche Wohnen, den Wohnungsdeal bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache weiter zu vollziehen.

Der rot-rot-grüne Senat strebt eine Rückabwicklung der alten Privatisierungsverträge oder ein Vorkaufsrecht an, weil aus seiner Sicht damals verankerte Mieterrechte verletzt worden sein könnten. (dpa)

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