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Unterstützt von BVG-Kollegen

Busfahrer zieht wegen Lohnein- bußen vor Arbeitsgericht. Klage abgewiesen. Kampf geht weiter

Von Peter Nowak

Am gestrigen Mittwoch wurde vor dem Berliner Arbeitsgericht verhandelt, ob es gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt, wenn ein Beschäftigter bei gleicher Arbeit weniger verdient. Geklagt hatte der 61-jährige Lothar Erich Kurth, der 18 Jahre als Busfahrer arbeitete. Krankheitsbedingt kann er nur noch als Bahnhofbetreuer eingesetzt werden, was mit Lohneinbußen verbunden ist. „Wäre er von Anfang an bei der BVG beschäftigt gewesen, hätte Kurth einen Anspruch laut Tarifvertrag (TV-N Berlin) auf einen monatlichen Entgeltausgleich in Höhe dieses Gehaltsverlustes. Da er aber zunächst bei der BT Berlin Transport GmbH arbeitete, wurde ihm dieser Anspruch verweigert“, erklärte der auf Arbeitsrecht spezialisierte Jurist Benedikt Hopmann gegenüber der taz.

Obwohl das Arbeitsgericht die Klage abwies, denken sowohl Hopmann als auch sein Mandant nicht ans Aufgeben. Sie überlegen juristische Schritte, sehen aber vor allem die Politik in der Pflicht. „Als erster Schritt müssen alle rund 3.000 ausgegliederten Beschäftigten der BT-Transport GmbH wieder in die BVG eingegliedert werden“, betont Hopmann.

Kurth bestätigt, dass er auch innerhalb der BVG viel Zustimmung für seinen Kampf gefunden hat. Mehr als 150 Kolleg*innen haben eine Solidaritätserklärung unterzeichnet. Auch das außerbetriebliche Solidaritätsnetzwerk Berliner Aktion gegen Arbeitsunrecht (Baga) unterstützt ihn.

Im Koalitionsvertrag ist die schnelle Wiedereingliederung der Tochterfirmen in die Mutterunternehmen vereinbart. „Ich erwarte, dass die BVG gemeinsam mit der zuständigen Gewerkschaft Verdi nach Wegen sucht, um dieses politisch vereinbarte Ziel auch für die Berliner Verkehrsbetriebe und ihre Tochter Berlin Transport umzusetzen“, sagte der gewerkschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Pascal Meiser, der taz.

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