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Eine Zehauch für Berlin?

Berliner Rechtspolitiker sind dafür,wie in Brandenburg Promis von außen ans Verfassungsgericht zu berufen

Von Stefan Alberti

Führende Rechtspolitiker im Abgeordnetenhaus haben sich offen für die Idee gezeigt, auch an den Berliner Verfassungsgerichtshof Prominente außerhalb juristischer Berufe zu holen. Der Brandenburger Landtag hatte Mittwoch Juli Zeh, eine von Deutschlands meistgelesenen Schriftstellerinnen, zum Mitglied des Verfassungsgericht gewählt. „Ich kann mir vorstellen, dass man da den Blick weitet“, sagte der taz der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sven Kohlmeyer. Ähnlich äußerten sich Benedikt Lux (Grüne) und Sven Rissmann (CDU).

Das Verfassungsgericht besteht in Berlin wie in Potsdam aus neun Mitgliedern, die das Parlament auf Vorschlag der Fraktionen wählt. In Berlin, wo das Gericht demnächst etwa entscheiden muss, ob das Video-Volksbegehren zulässig ist, dauert ihre Amtszeit sieben, in Brandenburg zehn Jahre. Drei der neun Mitglieder müssen Berufsrichter an anderen Gerichten sein. Drei weitere müssen das zweite juristische Staatsexamen haben, wodurch sie auch als Berufsrichter arbeiten könnten.

Für die drei übrigen Mitglieder gibt es keine Vorgaben, außer einem Mindestalter von 35. „Da haben sich die Leute, die die Verfassung geschrieben haben, ja wohl etwas bei gedacht“, sagt CDU-Mann Rissmann. Ihnen ging es offensichtlich darum, vox populi an grundsätzlichen Rechtsfragen des Landes zu beteiligen: Nichtjuristen mit einem klaren Blick auf die Dinge. „Umgesetzt ist das allerdings nur wenig“, sagt Rissmann. Benedikt Lux verweist darauf, dass man auch Hochschullehrer ans Gericht holte. Neben den drei Berufsrichtern gibt es aktuell drei Anwälte, eine Professorin und einen hochrangigen pensionierten Richter. Ebenfalls Anwalt war ein im Juni verstorbenes Mitglied.

Brandenburg handhabt das schon länger anders. 2012 wählte der Landtag Regisseur Andreas Dresen („Sommer vorm Balkon“, „Halbe Treppe“), 1999 den Jura-Laien Florian Havemann, Sohn des DDR-Regimekritikers Robert Havemann. Die jetzt gewählte Juli Zeh ist zwar durch ihre Bücher bekannt geworden, vor allem das brandenburgische Dorf-Epos „Unterleuten“, ist aber Jura-Profi: Sie absolvierte beide Staatsexamen und ist Dr. jur.

Doch auch diese Variante – juristisch ausgebildet, aber anderweitig vorbildhaft tätig – fehlt am Berliner Verfassungsgericht. SPD-Rechtsexperte Kohlmeyer nennt die Entscheidung für Zeh „eine großartige Wahl, die die Brandenburger Kollegen getroffen haben“. Das könne „einen anderen Blick auf die Dinge“ bringen. Er mag das nicht als Kritik an der jetzigen Gerichtsbesetzung verstanden wissen – „wir haben eine exzellente Auswahl von Richtern“. Sein CDU-Kollege Rissmann anerkennt zwar auch einen manchmal erhellenden Blick von außen, warnt aber davor, sich nur an Prominenz zu orientieren, um der Arbeit des Gerichts mehr Aufmerksamkeit zu verschaffen.

2019 sind in Berlin drei der neun Plätze neu zu besetzen. Wer das Vorschlagsrecht dazu hat, lässt die Verfassung offen. „Das obliegt dem politischen Geschick der Fraktionen“, sagt Ansgar Hinz, Sprecher des Abgeordnetenhauses. Als eine Variante gilt, dass die SPD zwei Posten besetzt, die AfD einen. Die befragten Rechtspolitiker mochten sich darauf aber nicht festlegen.

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