heute in hamburg: „Säkulare Menschen werden diskriminiert“
Wolf-E. Merk, 77, ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit des Säkularen Forums Hamburg e.V.
Interview Yasemin Fusco
taz: Herr Merk, der Papst sagte mal: „Ohne Gott keine Menschenrechte“. Hat er recht?
Wolf Merk: Nein. Die Gegner der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben sich bis zum Zweiten Vatikanischem Konzil in den sechziger Jahren mehrheitlich gegen diese Erklärung der Vereinten Nationen gestellt. Da standen sie auf einer Stufe mit Saudi-Arabien, das sich bei der Abstimmung im Jahr 1948 über die Erklärung enthalten hatte.
Was störte den Vatikan daran?
Der Vatikan hat diese Erklärung nach dem Konzil zwar nicht mehr abgelehnt, aber auch nicht unterschrieben, weil aus seiner Sicht die Religionsfreiheit, die in Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschrieben ist, gegen seinen Glauben steht.
Haben also alle Katholiken diese Erklärung bewusst ignoriert, bis sie es nicht mehr konnten?
Ich würde es nicht so hart formulieren. Aber es stimmt schon, dass das Hierarchiesystem in religiösen Institutionen einem schnellen Voranschreiten der Menschenrechte lange unversöhnlich gegenüberstand. Es gibt aber auch Gläubige, die die Menschenrechte eher akzeptieren als beispielsweise das Lehramt der Katholischen Kirche.
Welche Vorbehalte hatten islamische Länder gegen die Menschenrechtserklärung der UN?
Feierstunde, Vorträge und Diskussion: „70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, Patriotische Gesellschaft, Trostbrücke 6, 19 Uhr.
Viele islamisch geprägte Länder kritisierten die Erklärung, weil sie ihrer Meinung nach die Religion und Kultur ihrer Länder nicht beachtet. 1994 beschlossen dann Mitglieder der Organisation der Islamischen Konferenz stattdessen die „Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“. Diese stellt die Scharia, das islamische Recht, über die Geltung der Allgemeinen Menschenrechte.
Wie sieht es mit den Rechten säkularer Menschen in Deutschland aus?
Säkulare Menschen werden in Deutschland diskriminiert, weil zum Beispiel die Kirchen über Privilegien verfügen, die noch aus alter Staatskirchenzeit stammen. Jährlich kostet das über 19 Milliarden Euro, weil sie Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Um eine Gleichstellung der Säkularen mit den Religiösen zu erreichen, sollte für alle Religionen das Vereinsrecht gelten.
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