Das Mädchen, der Richter & das Bamf: Kein alltäglicher, ein besonderer Fall

Wenn ein Asylantrag abgelehnt wird, landet der Fall oft vor Gericht. Media Yousef aus Syrien hat Glück: Sie trifft auf Reinhard Rennert, einen engagierten Richter.

Nimmt inzwischen an einem Deutschkurs in Berlin teil: Media Yousef, die in Teltow lebt Foto: Piero Chiussi

An einem heißen Spätsommermorgen steht Media Yousef mit ihrer Anwältin auf dem Gang des Verwaltungsgerichts Potsdam und knetet nervös ihren bandagierten rechten Unterarm. Die 22-jährige Syrerin hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – kurz Bamf – verklagt, weil es ihren Asylantrag abgelehnt hat. Die Begründung: Sie habe bereits Flüchtlingsschutz in Bulgarien bekommen.

„Wir haben dort gar kein Asyl beantragt“, sagt Yousef und zup­pelt an der Bandage. Der Arm schmerzt seit einem Verkehrsunfall vor eineinhalb Jahren auf der Straße vor ihrem Flüchtlingsheim in Teltow. Aber das ist heute egal. Heute geht es um ihre Zukunft.

Media Yousef will hier bleiben. „Ich muss“, sagt sie. Mutter, Vater, fünf Geschwister leben mit ihr im Heim, nur die Mutter hat bislang die Flüchtlingsanerkennung. Die Anwältin sagt ihr ein paar aufmunternde Worte. Eine Stimme ruft durch den Gang den Fall „Media Yousef gegen die Bundesrepublik Deutschland“ für Saal 5 auf. Alle gehen rein.

In den vergangenen Monaten ist viel diskutiert worden über das Bamf. Der sogenannte Bremer Bamf-Skandal ventilierte den Vorwurf, die Behörde gewähre womöglich Tausenden Geflüchteten zu Unrecht Asyl. Am Ende war nichts dran am angeblichen Skandal.

Asylanträge zu Unrecht abgelehnt

Umgekehrt wird aber kaum diskutiert, ob nicht auch viele Asylanträge zu Unrecht abgelehnt werden. Dabei gibt es dafür durchaus Indizien – vor allem die drastisch steigende Zahl von erfolgreichen Klagen gegen das Bamf vor den Verwaltungsgerichten. Nicht wenige sagen daher wie die Neue Richtervereinigung oder die Organisation Pro Asyl, die Qualität von Bamf-Bescheiden lasse in letzter Zeit deutlich zu wünschen übrig.

Der Fall von Media Yousef ist einerseits alltäglich, andererseits besonders. Zu Beginn der Verhandlung trägt Richter Reinhard Rennert den „wesentlichen Inhalt der Akten“ vor. Zusammengefasst steht dort, dass die junge Frau 2015 mit ihrer Familie über die Türkei nach Bulgarien kam. Dort wurde sie mit ihren Fingerabdrücken in der Eurodac Datenbank (ein europaweites Identifizierungssystem; Anm. d. Red.) registriert, über die man Yousef, als sie im Oktober 2015 nach Deutschland kam, identifizierte. Im April 2016 lehnte das Bamf ihren Asylantrag als „unzulässig“ ab, die Begründung dafür: Bulgarien habe erklärt, Yousef habe dort im November 2015 Asyl bekommen.

So weit, so gewöhnlich. Ähnliche Wege haben seit ein paar Jahren viele SyrerInnen genommen, zahlreiche Asylanträge wurden abgelehnt mit dem Argument, für sie sei nach EU-Recht Bulgarien zuständig.

Das Ungewöhnliche: Über genau diesen Fall hat Richter Rennert schon einmal entschieden.

Flüchtlingsschutz in Bulgarien?

Im August 2017, trägt der Richter weiter aus den Akten vor, hat er ihre Klage gegen das Bamf wegen der Ablehnung ihres Antrags verhandelt – und den Bamf-Bescheid aufgehoben. Die Beklagte, also das Bamf, habe nicht nachgewiesen, dass Yousef wirklich Flüchtlingsschutz in Bulgarien genieße. Als die Syrerin in Bulgarien vermeintlich einen Schutzstatus erhalten habe, befand sie sich bereits in Deutschland. Eine entsprechende bulgarische Entscheidung habe sie nicht erhalten. Darauf lud das Amt Yousef zur Anhörung ein – um im September 2017 ihren Antrag erneut abzulehnen. Und zwar mit derselben Begründung wie zuvor, sie habe Flüchtlingsschutz in Bulgarien erhalten. Dies sei äußerst ungewöhnlich, erklärt der Richter. Denn wo komme man hin, fragt er, wenn Behörden sich nicht mehr an Urteile halten?

Später im Gespräch mit der taz kommt Rennert auf diese Frage zurück, die im Sommer mit dem Fall Sami A. plötzlich in aller Munde war. Der abgelehnte Asylbewerber war als „Gefährder“ aus NRW nach Tunesien abgeschoben worden, obwohl über seine Eilklage gegen die Abschiebung noch nicht vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden war. Auch hier, so Rennert, gehe es um Rechtsstaatlichkeit. Das Bamf habe sich nicht an seine Stillhaltezusage gegenüber dem Gericht gehalten. „Ist das eine neue Tendenz“, fragt er, „zu rechtswidrigen Abschiebungen oder dass noch während des Verfahrens vollendete Tatsachen geschaffen werden?“

Ein Mann, der Richter Reinhard Rennert, posiert im Verwaltungsgericht Potsdam

Man wünscht sich mehr solche Richter: Reinhard Rennert, hier im Verwaltungsgericht Potsdam Foto: Piero Chiussi

Zwei Sorgen treiben den Richter um. Einmal seine Beobachtung, dass die Exekutive die Judikative zunehmend unter Druck setzt. Warum, fragt Rennert, schilt der NRW-Innenminister die Verwaltungsgerichte mit Blick auf Sami A., sie sollten das Empfinden der Bevölkerung beachten? „Gerichte urteilen nach Recht und Gesetz“, empört er sich. „Das ist schon krass, so etwas von einem Minister zu hören.“

Zudem wundert sich Rennert, dass das Thema Flüchtlinge überhaupt in Politik und Öffentlichkeit als so wichtig erachtet wird. „Wir haben doch eigentlich größere Probleme, etwa den Klimaschutz.“ Aber offenkundig erfüllten Flüchtlinge inzwischen eine Art Sündenbockfunktion. „Man muss aber aufpassen“, warnt er. „Viele meinen vielleicht, das ist nicht schlimm, wenn man die Rechte von Flüchtlingen immer weiter beschneidet. Aber man legt damit die Axt an den Rechtsstaat für alle Bürger.“

Jeden Satz, den der Dolmetscher übersetzt, wiederholt der Richter, lässt ihn rückübersetzen

Bamf schickt tatsächlich einen Vertreter

Auch im Gerichtssaal wird Rennert an jenem Morgen grundsätzlich. Die Frage der „Rechtskraft von Gerichtsurteilen“ berühre den Rechtsstaat insgesamt, sagt er. Denn was passiert, wenn Behörden trotz gegenteiligem Richterspruch den gleichen Bescheid noch einmal machen – und wieder verklagt werden? „Das bekommt kafkaeske Züge, dann sitzt die Klägerin über Jahre im Ungewissen“, so Rennert in Richtung des Bamf-Vertreters.

Im ersten Halbjahr 2018 wurden bundesweit fast 71.000 Klagen eingereicht bei 125.000 Asylentscheidungen – eine Klagequote von 56,5 Prozent, wie das Bundesamt für Migra­tion und Flüchtlinge (Bamf) kürzlich bekannt gab. Im vorigen Jahr lag die Quote bei knapp 50 Prozent.

Nicht wenige Kläger haben vor Gericht Erfolg: 2017 wurden 22 Prozent der Bamf-Entscheidungen von den Gerichten aufgehoben, erklärte die Bundesregierung auf Anfrage der Linksfraktion. Wenn man die „bereinigte Quote“ zugrunde lege, erklärt dazu Pro Asyl, das heißt die Verfahren dazurechnet, die als „sonstig erledigt“ gelten (etwa weil das Bamf außergerichtlich doch noch Schutz zuspricht oder Anträge von mehreren Familienmitgliedern in einem Verfahren zusammengelegt werden), steige die Erfolgsquote sogar auf über 40 Prozent.

Einer der Gründe für die steigende Klagezahl: Das Bamf erkennt weniger Asylbewerbern einen Schutzstatus zu. 2017 waren es noch 43 Prozent, in 2018 bislang nur rund 32 Prozent. Und 2016, als das Amt 62 Prozent der Anträge anerkannte, klagten auch nur 25 Prozent.

Die Verwaltungsgerichte kommen mit den vielen Klagen kaum noch hinterher. An den drei Brandenburger Verwaltungsgerichten in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam gingen im vergangenen Jahr 18.100 neue Verfahren ein – knapp 60 Prozent davon waren Klagen gegen Asylbescheide. Ein Jahr zuvor lag diese Quote noch bei 50 Prozent der rund 14.000 Neueingänge. In Berlin wurden im vergangenen Jahr sechsmal so viele Asylklagen eingereicht wie noch 2015, nämlich insgesamt 14.512, abgearbeitet wurden davon etwa 8.600. (dpa,taz)

Denn auch dies ist ungewöhnlich im Fall Yousef: Die Beklagte, das Bamf, hat einen Vertreter geschickt. Normalerweise, berichten Richter und Rechtsanwälte gleichermaßen, erscheine das Bamf seit Jahren in der ersten Instanz gar nicht mehr vor Gericht. Die Behörde sagt, man habe zur Zeit wegen der vielen Fälle nicht genug Prozessbevollmächtigte, aber das solle sich künftig ändern. Fest steht, dass Asyl-Prozesse deswegen häufig länger dauern, etwa weil zusätzliche Informationen vom Gericht schriftlich angefordert werden müssen oder eine direkte Einigung im Gerichtssaal nicht möglich ist.

Heute aber kann der Richter dem Bamf-Vertreter direkt zu verstehen geben, dass er geneigt ist, die Verpflichtungsklage der Klägerin für zulässig zu erachten. Was bedeutet, dass über den Flüchtlingsschutz der Klägerin nun in der Sache entschieden werden könnte. „Ich würde das durchentscheiden“, sagt der Richter. „Mal sehen, was das Bundesverwaltungsgericht dazu sagt.“ Nach Lage der Dinge habe die Beklagte die Rechtskraft seines vorigen Urteils sowie dessen „Bindungswirkung“ nicht beachtet, diktiert er fürs Protokoll. Dabei sei es gängige Rechtsprechung, „dass eine unterlegene Behörde nicht denselben Verwaltungsakt erneut erlassen darf“.

Der Bamf-Vertreter zeigt sich einsichtig, der Bescheid seiner Behörde sei falsch gewesen, räumt er ein, und daher aufzuheben. Der Richter nickt erfreut, wendet sich der Bank mit Yousef und ihrer Anwältin zu. „Dann können wir jetzt die Klägerin befragen und prüfen, ob Ihnen in der BRD ein Schutzstatus zusteht.“ So kommt es, dass nun der Richter die Klägerin befragt, wie es normalerweise ein Entscheider des Bamf im Asylverfahren tut. Nur dass dessen Anhörung nicht öffentlich ist.

Ein Verwandter wurde getötet

Zunächst will Rennert wissen, wann und wie Yousef aus Syrien geflohen ist. Das Datum wisse sie nicht mehr genau, erklärt sie, denn seit ihrem Unfall sei sie etwas vergesslich geworden. Aber es sei wohl Ende 2013 gewesen.

Warum sie geflohen sei? „Wir hatten schon vor dem Krieg Probleme mit dem Assad-Regime“, übersetzt der Dolmetscher. Als Kurden seien sie in vielen Belangen diskriminiert worden: hätten keine Personalausweise bekommen, kein „Recht auf Bildung“ gehabt. Mit dem Krieg seien dann IS-Kämpfer „in unsere Ortschaften“ gekommen, hätten getötet, Frauen vergewaltigt und Mädchen entführt. Die Regierung habe verlangt, „dass wir Waffen tragen und gegen den IS kämpfen. Ein Verwandter wurde getötet, wir wissen nicht von wem.“

„Sie haben den Fragebogen gar nicht selbst ausgefüllt?“, fragt der Richter. Yousef: „Nein“

Die Befragung dauert, weil Yousef sichtlich bewegt ist und sich ausführlich erklären will, aber auch weil der Richter beim Protokollieren sehr sorgfältig ist. Jeden Satz, den der Dolmetscher übersetzt, wiederholt Rennert, lässt ihn rückübersetzen und erbittet Yousefs Zustimmung, bevor er ihn zu Protokoll gibt. Bei Anhörungen des Bamf, erzählen Anwälte, sei das nicht immer so. In den Protokollen der Behörde würden Fluchtgeschichten teils nur summarisch zusammengefasst, teils gebe es offenkundige Übersetzungsfehler. Zudem fragten Entscheider oft nicht nach, etwa um Unstimmigkeiten oder vermeintliche Widersprüche aufzuklären.

Dann aber kann eine Geschichte schnell unglaubwürdig erscheinen, wie sich bei Yousef zeigt. Sie erzählt dem Richter von einem Tag im April 2013. „Da kamen Flugzeuge und Helikopter und warfen Medikamente in unser Dorf und Nachbardorf“, übersetzt der Dolmetscher. Medikamente? Noch grübelt man über diesem Wort, als die Übersetzung weiter geht. „Meine Schwester war draußen auf dem Weg zwischen den beiden Dörfern, als die Bomben fielen. Wir haben sie vom Dach aus gesehen und ihr Zeichen gegeben, dass sie zu uns laufen soll.“

Richter lässt die Namen buchstabieren

Erst die detaillierten Nachfragen des Richters bringen nach und nach Licht in die verworrene Aussage. Nicht Medikamente hätten die Hubschrauber abgeworfen, sondern Giftgas, korrigiert Yousef die erste Übersetzung. Wie sie auf Giftgas komme, fragt der Richter. „Es war so, dass die Leute, die zu den Opfern hingegangen sind um zu helfen, auch gestorben sind“, erklärt sie. Warum sie auf dem Dach gestanden habe. „Ist das nicht gefährlich?“, hakt Rennert nach. „Wir mussten das machen, hatten ja Sorge um die Schwester“, erwidert sie. Dann lässt sich der Richter vom Dolmetscher noch die Namen der beiden Dörfer buchstabieren: Haddat und Um Quhif gibt er zu Protokoll. So könnte man später nachprüfen, ob sich die Geschichte vom Giftgasangriff bestätigen lässt.

Danach befragt Rennert die junge Frau, wie sie zur kurdischen Opposition in Syrien, der YPG, und zum Assad-Regime steht und was genau sie befürchtet, wenn sie heim kehren müsste. Als er keine Fragen mehr hat, ist der Bamf-Vertreter dran.

Auch er fragt gezielt, versucht Widersprüche in ihrer Aussage aufzuklären. Etwa: Warum sie in ihrem Antrag beim Bamf, wo konkret nach Zeugenschaft von chemischen Angriffen gefragt wird, damals „Nein“ geantwortet habe. Yousef zeigt sich verwundert. „Der Dolmetscher hat damals ein, zwei Fragen gestellt und wenn einer der Familie „Nein“ sagte, wurde überall „Nein“ ausgefüllt.“ Wieder schaltet sich der Richter ein: „Sie haben den Fragebogen gar nicht selbst ausgefüllt?“ Yousef: „Nein.“

Der Bamf-Mann will auch noch wissen, wieso Yousef im Fragebogen als Beruf „Studentin“ angegeben hat, wenn sie doch als Kurdin in Syrien gar nicht habe studieren dürfen. Sie erklärt, zu studieren sei eben ihre Absicht. Außerdem sei sie bei der ersten Bamf-Befragung müde gewesen. „Das schien mir nicht so wichtig.“

„Jetzt ist alles in Ordnung“

Als niemand mehr Fragen hat, wendet sich der Richter an den Bamf-Vertreter: „Wie würden Sie entscheiden?“ Der Bamf-Mann erklärt, er würde „subsidiären Schutz“ geben. Das ist die schwächere Schutzform für Bürgerkriegsflüchtlinge, die inzwischen fast alle Syrer bekommen – im Unterschied zum „richtigen“ Asyl nach Artikel 16A Grundgesetz oder der Anerkennung als Flüchtling nach der Europäischen Flüchtlingskonvention.

Yousefs Anwältin erklärt, ihrer Mandantin reiche das. Man einigt sich, dass die Klage zurückgezogen wird, wenn das Bamf zusichert, dass Yousef diesen Schutzstatus bekommt. Der Richter zum Bamf-Vertreter: „Sie sehen, es ist hilfreich, wenn Sie kommen, sonst wäre das jetzt wieder hin- und hergegangen.“

Später auf dem Gang erklärt die Rechtsanwältin ihrer Mandantin noch einmal, was da eben passiert ist. „Jetzt ist alles in Ordnung, Sie können loslegen.“ Yousef strahlt. Bislang, erzählt sie in ganz passablem Deutsch, habe sie nicht viel machen können – wegen ihres Unfalls und weil sie wegen der Ablehnung vom Bamf zuletzt keinen Sprachkurs mehr habe machen dürfen. „Jetzt kann mein Leben hier endlich richtig anfangen.“ Dolmetscherin würde sie gerne werden für Arabisch, Englisch, Deutsch.

Ein Wermutstropfen bleibt: Über die Asylanträge der fünf Geschwister hat das Amt noch nicht entschieden.

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