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Zwischen Mimik und Lückentexten

Unterschiede zwischen Waldorfschulen und staatlichen Grundschulen

Sowohl an Regel- als auch an Waldorfschulen steht im frühkindlichen Fremdsprachenunterricht der „spielerisch entdeckende, kreative Umgang mit der Sprache“ im Zentrum der Sprachvermittlung. Doch während an Waldorfschulen dem sogenannten Rahmenlehrplan entsprechend die geschriebene Sprache erst ab der 5. Klasse unterrichtet wird, gilt an der staatlichen Grundschulen ein „Vorrang des mündlichen Sprachhandelns unter Nutzung der lernunterstützenden Wirkung der Schrift bzw. des Lesens und Schreibens“. Einig ist man sich an beiden Schulen in Bezug auf „einfache Konversationen“ als angestrebtes Ziel dieser Altersstufe. Einen deutlichen Unterschied bilden die Anzahl der zu lernenden Fremdsprachen und die dafür zur Verfügung stehende Zeit. Während an der Waldorfschule sechs Wochenstunden für Fremdsprachen reserviert sind, müssen Schüler der Regelschule im gleichen Zeitraum mit zwei Stunden auskommen. Dafür lernen sie meist nur eine Fremdsprache, während Waldorfschüler bis zum Ende der 4. Klasse schon Grundkenntnisse in zwei zusätzlichen Sprachen erworben haben. Noch deutlicher unterscheidet sich das Wie des Unterrichts. An der grundsätzlich sehr an Bewegungsabläufen interessierten Waldorfschule wird der Spracherwerb immer durch sogenannte „nichtsemantische Kommunikationsprozesse“ wie Gestik, Körpersprache, Mimik, Tonfall und „sprachspezifische Bewegungen und körperliche Reaktionen“ unterstützt. An staatlichen Grundschulen wird hingegen auf einen „ergebnisorientierten“ Fremdsprachenunterricht gesetzt, der „Handlungsorientierung in authentischen Sprachlernsituationen“ bietet. Nicolas Flessa

Quelle: Bericht der deutschen Kultusministerkonferenz zu Fremdsprachen in der Grundschule (2013), Rahmenlehrplan der Waldorfschulen, „Der Sprachsinn: Sprachwahrnehmung als Sinnesvorgang“ von Peter Lutzker

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