Mieterschutz in Berlin: Das gallische Dorf im Prenzlauer Berg
Die Gleimstraße 56 sollte an einen Investor verkauft werden, nun übt der Bezirk das Vorkaufsrecht aus. Ein Paradebeispiel für Milieuschutz.
Protest lohnt sich. Zumindest für die Mieter der Gleimstraße 56 in Prenzlauer Berg. Für ihr Haus – eines der letzten bezahlbaren Mietshäuser im sonst durchgentrifizierten Gleimviertel –, wird der Bezirk Pankow das erste Mal von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Ursprünglich sollte es für 7,9 Millionen an einen Investor verkauft werden. Die Mieter fürchteten Modernisierung und Verdrängung – und mobilisierten zum Protest. Erfolgreich: Am Mittwoch nahm die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) die Entscheidung des Bezirksamts, das Vorkaufsrecht auszuüben, ohne Widersprüche zur Kenntnis. „Senat, Bezirk und Mieter haben an einem Strang gezogen, wir sind sehr froh, dass das jetzt so durchgeführt wurde“, sagte Fraktionsvorsitzende Cordelia Koch (Grüne).
Nur durch Zufall hatte Mieter Andreas Hartung im Juni diesen Jahres davon erfahren, dass die „Gleim56“ verkauft werden sollte. Er erkannte sein Haus auf einem Exposé einer Investorengruppe wieder, das mit hohen Renditen warb. „Dadurch konnten wir relativ früh anfangen, aktiv zu werden“, so Hartung.
In dem Haus wohnen unter anderem KünstlerInnen, StudentInnen und RentnerInnen in insgesamt 30 Wohnungen, im Erdgeschoss gibt es eine Kita mit 22 Plätzen. Die Sorge aller: Mit dem Eigentümerwechsel würden unweigerlich Mietsteigerungen einhergehen. Für viele der BewohnerInnen hätte das Verdrängung bedeutet. „Auf der Internetseite wurde angekündigt“, erklärt Hartung, „dass alles an Modernisierung durchgeführt wird, was legal möglich ist“. Die Modernisierungsumlage ermöglicht Eigentümern, 11 Prozent der Modernisierungskosten dauerhaft auf die Miete umzulegen – und wird deshalb oft für Mieterhöhungen missbraucht.
Die BewohnerInnen der Gleimstraße wollten das nicht hinnehmen. Sie organisierten sich, veranstalteten mehrere Kiezspaziergänge unter dem Motto „Kann denn Mieten Sünde sein?“ – das sorgte für viel mediale Aufmerksamkeit und Solidarität unter den Nachbarn. Der Eigentümer zeigte sich aber an Verhandlungen wenig interessiert und schnell wurde klar: Die einzige Chance für die Gleim56 ist das kommunale Vorkaufsrecht des Bezirks, denn das Haus liegt im Milieuschutzgebiet.
Unterstützung vom Senat gefordert
Baustadtrat Vollrad Kuhn (Grüne) zeigte sich offen und die BVV beschloss bereits am 4. Juli diesen Jahres, das Vorkaufsrecht durch den Bezirk zu prüfen. Problem nur: Damit das Vorkaufsrecht angewandt werden kann, braucht es einen Drittkäufer. Meistens sind das die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Diese allerdings sind verpflichtet, wirtschaftlich zu arbeiten.
Soziale Erhaltungsgebiete werden umgangssprachlich auch Milieuschutzgebiete genannt. Es handelt sich um Wohngebiete, deren Bevölkerungszusammensetzung besonders durch Aufwertung bedroht ist. Verschärfte Auflagen für Eigentümer sollen Mietpreise deckeln. Untersagt sind zum Beispiel Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und aufwendige Modernisierungen.
Vorkaufsrecht: Der Bezirk kann beim Verkauf eines Hauses intervenieren und für einen Dritten erwerben. Der Käufer kann durch das Unterzeichnen einer sogenannten Abwendungsvereinbarung den Vorkauf verhindern. Diese verpflichtet ihn jedoch dazu, etwa für die Zeit von 20 Jahren auf kostspielige Modernisierungen zu verzichten. (jw)
Bei Verkaufspreisen von 7,9 Millionen Euro, wie bei der Gleim56, ist das fast unmöglich. Der Baustadtrat forderte deshalb finanzielle Unterstützung vom Senat an, um die Pankower Wohnungsbaugesellschaft GESOBAU beim Kauf zu unterstützen. Der Senat sagte zu, wie hoch diese Summe genau war, wollte die Pressesprecherin mit Verweis auf interne Informationen nicht sagen. Auch die Hausgemeinschaft musste Zugeständnisse machen: Teile der Mieterschaft stimmten einer Mieterhöhung von einem Euro pro Quadratmeter zu.
Der Fall der Gleim56 ist ein Erfolg, offenbart aber auch die Beschränkungen der Bezirkspolitik, die Entwicklung des Kiezes angesichts profithungriger Investoren in eine sozialverträgliche Richtung zu steuern. „Der Effekt auf die Mietpreise ist nicht besonders groß, wir hätten gerne mehr Mittel für Drittkäufer zur Verfügung“, sagte Kuhn in Hinblick auf das Vorkaufsrecht während eines Pressegesprächs am Mittwoch. Viele Wohnungsbaugesellschaften winken aufgrund der hohen Grundstückspreise im Bezirk im Vorfeld ab.
Dies spiegelt sich auch in der Statistik wieder: In den letzten zwei Jahren wurden 73 Verkäufe im Bezirk Pankow geprüft, lediglich bei 6 konnte die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung erzielt werden und nur einmal wurde das Vorkaufsrecht ausgeübt – bei der Gleim56.
Ein weiteres Problem ist das mangelnde Personal in der kaputtgesparten Verwaltung; lediglich ein Angestellter kümmert sich um die Prüfung mehrerer hundert Verkaufsfälle. Umso wichtiger, dass sich betroffene Mieter organisieren und Öffentlichkeit schaffen. „Die Mobilisierung der Mieter ist notwendig“, so Kuhn, „um den Bezirk auf Verkäufe aufmerksam zu machen.“
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