piwik no script img

Staufener Missbrauchsfall: Lange Haftstrafen

Eine Mutter und ihr Lebensgefährte vergewaltigten und verkauften einen kleinen Jungen. Nun fiel das Urteil

Eine schlüssige Erklärung, wieso sie zur Täterin wurde, habe die Frau nicht gegeben

In einem der bundesweit schwersten je bekanntgewordenen Fälle von Kindesmissbrauch müssen die Mutter des Opfers und ihr Partner viele Jahre ins Gefängnis. Die 48 Jahre alte Frau wurde am Dienstag vor dem Landgericht Freiburg zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs sowie Zwangsprostitution ihres Sohnes. Gegen den Lebensgefährten der Frau, einen einschlägig vorbestraften 39-Jährigen, verhängten die Richter eine Strafe von zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Damit kommt der Mann auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe erst mal nicht frei.

Das Paar aus dem badischen Staufen hatte den heute Zehnjährigen mehr als zwei Jahre vielfach vergewaltigt und zur Prostitution gezwungen. Dafür wurde das Kind via Darknet, einem anonymen Bereich des Internets, an Männer aus dem In- und Ausland verkauft. Die beiden Verurteilten sollen insgesamt 42.500 Euro Schmerzensgeld an den Jungen sowie an ein weiteres Opfer, ein kleines Mädchen, zahlen.

Eine schlüssige Erklärung, wieso sie zur Täterin wurde, habe die Frau dem Gericht nicht gegeben, so der Vorsitzende Richter. Von allen insgesamt acht Angeklagten in dem Missbrauchsfall habe sie daher die höchste Haftstrafe erhalten. Kontakt zum Jungen werde sie nicht mehr haben.

Die Frau ließ direkt nach der Urteilsbegründung über ihren Anwalt Matthias Wagner erklären, sie erkenne das Urteil an und werde auch nicht in Revision gehen. Auch die Staatsanwaltschaft und die Vertreterin der Nebenklage, die den Jungen vertritt, erklärten dies. Das Urteil gegen die Frau ist damit laut Gericht rechtskräftig.

Angeklagt waren zum Teil schwerste Sexualverbrechen an dem Jungen sowie Zwangsprostitution in jeweils etwa 60 Fällen. Den beiden Deutschen war dabei auch der Missbrauch einer Dreijährigen zur Last gelegt worden. Fast alle Taten waren gefilmt und auch im Darknet verbreitet worden. Die darauf gezeigten Taten und das Ausmaß des Falles hatten Ermittler an ihre Grenzen gebracht.

Die 48-jährige Mutter hatte die Taten eingeräumt, über ihre Motive aber weitgehend geschwiegen. Das kürzlich zehn Jahre alt gewordene Kind lebt seit dem Auffliegen der Taten durch einen anonymen Hinweisgeber im vergangenen September inzwischen unter staatlicher Obhut. Nach Angaben seiner Rechtsanwältin geht es dem Jungen „den Umständen entsprechend gut“. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen